Abstimmungszeiten / Urnenstandorte

Abstimmungszeiten

Freitag
(vor dem Hauptabstimmungstag) 13.45–18.00 Uhr nur im Rathaus

Samstag
(vor dem Hauptabstimmungstag) 8.00–12.00 Uhr nur im Rathaus
16.00–19.00 Uhr nur im Rathaus

Sonntag
(Hauptabstimmungstag) 9.30–11.30 Uhr im Rathaus
10.00–11.30 Uhr in den Schulhäusern:
Kurzdorf, Ergaten, Langdorf, Erzenholz, Herten, Huben und Gerlikon

Vorzeitige Stimmabgabe

Montag bis und mit Freitag Vormittag vor dem Hauptabstimmungstag:
Während der Bürozeiten im Rathaus, jeweils von 7.30–12.00 Uhr und 13.45–18.00 Uhr, oder in Erzenholz, Herten, Huben und Gerlikon bei einem Mitglied des Wahlbüros.
Der Stimmrechtsausweis und das verschlossene Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln sind persönlich abzugeben; vorbehalten bleibt die Stellvertretung unter Ehegatten.

Briefliche Stimmabgabe

  • Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag möglich. Die Sendung muss bis Samstag vor dem Hauptabstimmungstag bei der Stadtkanzlei eintreffen.
  • Die ausgefüllten Stimmzettel sind im Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen und zusammen mit dem Stimmrechtsausweis per Post zurückzusenden oder in der Ratshaus-Arkade in den spetiellen Briefkasten einzuwerfen.
  • die auf dem Stimmrechtsausweis vorgedruckte Erklärung ist zu unterschreiben.
  • Und so stimmen Sie brieflich korrekt ab:
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Nehmen Sie das Zustellkuvert aus dem Briefkasten.   Öffnen Sie das Zustellkuvert durch das Wegreissen
der perforierten Lasche.
  Entnehmen Sie dem Zustellkuvert die Unterlagen.   Studieren Sie sorgfältig die Abstimmungsunterlagen.
             
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Füllen Sie die Stimmzettel auf jeden Fall von Hand aus.   Stecken Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert.   Lösen Sie den Haftstreifen und verschliessen Sie das Stimmzettelkuvert.   So schaut das richtig zugeklebte, verschlossene Stimmzettelkuvert aus.
           
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Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis eigenhändig im markierten Feld.   Stecken Sie den Stimmrechtsausweis so in das Zustellkuvert, dass die Adresseder Stadtkanzlei im Adressfenster sichtbar wird.   Stecken Sie das Stimmzettelkuvert ebenfalls in das Zustellkuvert.   Lösen Sie den Haftstreifen und verschliessen Sie das Zustellkuvert.
             
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So schaut das verschlossene und zum Versandbereite Zustellkuvert aus.   Bringen Sie das Zustellkuvert zur Post oder werfen Sie es in den dafür bestimmten
Briefkasten in der Rathaus-Arkade.
       

Stellvertretung

Bei der Stimmabgabe an der Urne sowie bei der vorzeitigen Stimmabgabe können Ehepartner und Partner aus eingetragenen Partnerschaften neben dem eigenen Stimmaterial gleichzeitig dasjenige des Partners abgeben.

Auskünfte

Auskünfte erteilen die Stadtkanzlei und das Kontrollbüro, Tel. 052 052 724 51 11