Abstimmungszeiten / Urnenstandorte
Abstimmungszeiten
Freitag
(vor dem Hauptabstimmungstag) 13.45–18.00 Uhr nur im Rathaus
Samstag
(vor dem Hauptabstimmungstag) 8.00–12.00 Uhr nur im Rathaus
16.00–19.00 Uhr nur im Rathaus
Sonntag
(Hauptabstimmungstag) 9.30–11.30 Uhr im Rathaus
10.00–11.30 Uhr in den Schulhäusern:
Kurzdorf, Ergaten, Langdorf, Erzenholz, Herten, Huben und Gerlikon
Vorzeitige Stimmabgabe
Montag bis und mit Freitag Vormittag vor dem Hauptabstimmungstag:
Während der Bürozeiten im Rathaus, jeweils von 7.30–12.00 Uhr und 13.45–18.00 Uhr, oder in Erzenholz, Herten, Huben und Gerlikon bei einem Mitglied des Wahlbüros.
Der Stimmrechtsausweis und das verschlossene Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln sind persönlich abzugeben; vorbehalten bleibt die Stellvertretung unter Ehegatten.
Briefliche Stimmabgabe
- Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag möglich. Die Sendung muss bis Samstag vor dem Hauptabstimmungstag bei der Stadtkanzlei eintreffen.
- Die ausgefüllten Stimmzettel sind im Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen und zusammen mit dem Stimmrechtsausweis per Post zurückzusenden oder in der Ratshaus-Arkade in den spetiellen Briefkasten einzuwerfen.
- die auf dem Stimmrechtsausweis vorgedruckte Erklärung ist zu unterschreiben.
- Und so stimmen Sie brieflich korrekt ab:
Stellvertretung
Bei der Stimmabgabe an der Urne sowie bei der vorzeitigen Stimmabgabe können Ehepartner und Partner aus eingetragenen Partnerschaften neben dem eigenen Stimmaterial gleichzeitig dasjenige des Partners abgeben.
Auskünfte
Auskünfte erteilen die Stadtkanzlei und das Kontrollbüro, Tel. 052 052 724 51 11