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Sterben und Tod

Einwohnerdienste
Erika Schmed Schelling
Bereichsleiterin Bestattungsamt
Rathaus
8501 Frauenfeld

Tel. 052 724 52 30
E-Mail

Einsargen und Überführen der/des Verstorbenen

Tritt der Tod zu Hause ein, wird die Überführung in die Aufbahrungshalle des Friedhofs Oberkirch durch das Bestattungsamt oder den Spitex-Verein organisiert. An Wochenenden steht für die ersten Vorkehrungen ein Pikettdienst zur Verfügung, Tel. 079 756 79 21. Tritt der Tod in einem Heim oder im Spital ein, organisiert die Heimleitung oder Spitalverwaltung die Überführung.

Anmeldung eines Todesfalls

Der Todesfall wird beim Bestattungsamt (innerhalb der Stadtverwaltung im Rathaus) angezeigt. Gemeinsam mit den Angehörigen werden dabei organisatorische Fragen besprochen, wie zum Beispiel:

  • Überführung der/des Verstorbenen
  • Kremation oder Erdbestattung
  • Ort, Datum und Zeitpunkt der Trauerfeier/Beisetzung
  • Ablauf der Beisetzung
  • Kirchliche Begleitung

Bestattungswesen

Für verstorbene Einwohner von Frauenfeld sind die Leistungen der Stadt unentgeltlich. Dazu gehören Erdbestattung oder Kremation, Einsargen, Sarg (einfache Ausführung), Überführen der/des Verstorbenen innerhalb der Stadtgrenze und ins Krematorium, Grabplatz, Ausheben des Grabplatzes, zur Verfügung stellen der Abdankungshalle, Administration der Beisetzung, Orientierung des zuständigen Pfarramts sowie amtliche Todesanzeige in der Zeitung.

Friedhöfe in Frauenfeld

In der Stadt Frauenfeld gibt es zwei Friedhöfe. Im religionsneutralen Friedhof Oberkirch haben alle verstorbenen Einwohner von Frauenfeld Anrecht auf eine Beisetzung und letzte Ruhestätte. Wer im Friedhof Kurzdorf beigesetzt werden kann, ist in der Verordnung über das Bestattungswesen der Stadt Frauenfeld geregelt. Auskunft erteilt das Bestattungsamt.

Informationen zum Gemeinschaftsgrab: Seit 2014 existiert süd-östlich der Laurentius-Kirche ein Gemeinschaftsgrab, das den Hinterbliebenen ermöglicht, die Namen der Verstorbenen auf einer Grabplatte eingravieren zu lassen. Das Urnengrab selber ist nicht beschriftet. Die Wiese ist als Blumenwiese ausgestaltet und darf betreten werden.
 

Grabpflege

Die Grabpflege und die Bepflanzung sind grundsätzlich Sache der Angehörigen. Falls sich die Hinterbliebenen nicht um das Grab kümmern können oder möchten, gibt es verschiedene Gärtnereien und Gartenbaufirmen aus Frauenfeld und der Umgebung, welche die Grabpflege übernehmen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bestattungsamt Frauenfeld.

Erbschaft und Inventar

Gehören in den Zuständigkeitsbereich des Notariats. Dieses wird im Rahmen der Organisation einer Beisetzung durch das Bestattungsamt benachrichtigt.

Letzter Wunsch

Damit ist die Erklärung zur Art der Beisetzung gemeint (Erdbestattung, Kremation, Beisetzungsstätte der Aschenurne, amtliche Todesanzeige ja oder nein, evtl. Art und Weise der Trauerfeier). Die Erklärungen können beim Bestattungsamt hinterlegt werden. Dort kann auch die Broschüre "Persönliche Anordnungen für mein Sterben und für meinen Tod" bezogen werden.