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Steuererklärung

Die Steuererklärung muss bis zum 30. April eingereicht werden. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so müssen Sie um Fristverlängerung ersuchen.

Mit der kostenlosen Steuererklärungssoftware eFisc bietet Ihnen der Kanton Thurgau ein anwenderfreundliches Softwarepaket zur Erstellung Ihrer Steuererklärung an. Sie können damit eine beliebige Anzahl von Steuererklärungen ausfüllen.

Die meisten Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung beantwortet Ihnen die Wegleitung. Sollten Sie keine Antwort finden, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne am Schalter, per Telefon, oder per E-Mail zur Verfügung.

Ausführlichere Erklärungen finden Sie auch in der Steuerpraxis der Kantonalen Steuerverwaltung. Zusätzliche Formulare können Sie herunterladen.

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