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Alimentenbevorschussung

Anspruch auf Bevorschussung der Alimente hat das Kind, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise, bzw. nicht rechtzeitig nachkommen. Bedingungen für die Bevorschussung ist u.a. ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder ein von der Vormundschaftsbehörde genehmigter Unterhaltsvertrag.

Berechnung

Der Anspruch auf Alimentenbevorschussung muss berechnet werden. Die Formulare «Gesuch um Bevorschussung von Kinderalimenten» können bei uns angefordert werden.

Auszahlung

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kinderalimente jeweils monatlich im Voraus bevorschusst werden. Die Bevorschussung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes. Dadurch soll einer allfälligen Hilfebedürftigkeit vorgebeugt werden.

Neuberechnung

Der Anspruch auf Alimentenbevorschussung wird jährlich neu berechnet.

Antrag Alimentenbevorschussung

Antragsformular Alimenten-Bevorschussung [167 KB]