Alimenteninkasso
Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten haben Anspruch auf Inkassohilfe, wenn die Alimentenschuldner ihrer Unterhaltspflicht nicht, oder nur teilweise, bzw. nicht rechtzeitig nachkommen. Bedingung für die Inkassohilfe ist ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder ein von der Vormundschaftsbehörde genehmigter Unterhaltsvertrag.
Wir übernehmen die Einforderung von Kinder- und Frauenalimenten, Kinder- und Ausbildungszulagen und können Unterhaltsberechtigte bei allen notwendigen Inkassomassnahmen vertreten.