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Neue Graffitiwand beim Freibad zum Saisonstart

Medienmitteilung des Amts für Jugend, Sport und Freizeit vom 26. April 2012

Neue Graffitiwand beim Freibad zur Saisoneröffnung

Pünktlich zur Freibaderöffnung am 1. Mai wird die Tribünenwand entlang des Kanals neu gestaltet. Zur Erstgestaltung hat die in Frauenfeld angesiedelte Künstlergruppe spreadcolor Graffitiprofis aus der Deutschschweiz eingeladen, die am kommenden Wochenende, 28./29. April 2012, die Betonwand besprayen werden.

svf. Die Thurgauer Kantonshauptstadt schafft damit die zweite öffentliche Graffitiwand. Für die kleine Thurgauer Graffitiszene ist es eine grosse Aufwertung, da jetzt lange und teure Anfahrtswege in den Raum Zürich entfallen. Mit diesem Schritt wurde ein Weg für die nachkommende Sprühdosenkünstler-Generation gelegt und auch der Reiz an vandalistischen Aktionen genommen. Was bisher bereits im Dunkeln geschah soll neu auf der klar definierten Fläche an der Tribünenrückwand legal passieren dürfen.  Weiterhin tabu sind hingegen die Betonwände des Hallenbads. Sprayereien und Schmierereien werden dort in Zukunft konsequent überstrichen, respektive strafrechtlich verfolgt.

Öffentliche Graffitiwand

Eine öffentliche Graffitiwand ist eine offiziell freigegebene Fläche, an der legal und offiziell gesprayt werden darf. Alle können diese Graffitiwand ohne Anfrage benützen. In der Philosophie der öffentlichen Graffitiwand dürfen oder sollen bereits bestehende Bilder übersprayt werden, wodurch sich die Wand immer wieder verändert.

Graffitiwände sind in vielen grösseren Städten anzutreffen. In der Graffitiszene erfreuen sich solche Wände einer grossen Beliebtheit, sie ermöglichen regelmässiges üben und ein öffentliches und legales Präsentieren der kreativen Tätigkeit. Graffitis sind auch schon lange nicht mehr nur auf der Strasse anzutreffen, sondern auch in der Kunstszene etabliert und in grossen Galerien zu finden.

„Jugend gegen kahle Wände“

Die Projektgruppe „Jugend gegen kahle Wände“, die aus dem „Jugend mit Wirkungstag“ im Jahr 2009 entstanden ist und zum Ziel hat, die gestalterische und kreative Beteiligung Jugendlicher im öffentlichen Raum zu fördern, hat zusammen mit der Jugendarbeit Frauenfeld im Oktober 2010 eine erste kleine Graffitiwand realisiert. Diese „Pilotwand“ auf dem Areal des 20gi wurde ein Jahr lang beobachtet und dokumentiert. Da es keine Reklamationen gegenüber dieser noch jungen Kunstform gab, wird nun wie geplant auch eine klar definierte Wand beim Freibad Frauenfeld freigegeben mit dem Ziel, die positiven Erfahrungen zu bestätigen.

Regeln der Spraywand

  • Das Sprayen ausserhalb der gekennzeichneten Fläche gilt als Sachbeschädigung und ist strafbar.
  • Alle dürfen die Wand benützen, Bilder dürfen übersprayt werden.
  • Bilder, Symbole und Schriften, die andere Menschen ausgrenzen oder diskriminieren, sind nicht erwünscht und werden übermalt.
  • Der Platz ist sauber zu verlassen.
  • Es gilt Rücksicht auf die Badegäste zu nehmen.