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Aus der Stadtratssitzung vom 14. Februar 2012

An seiner Sitzung vom 14. Februar 2012 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:



Baubewilligungen

Stadt Frauenfeld vertreten durch die Verwaltungsabteilung Tiefbau, Schlossmühle-strasse 7, 8501 Frauenfeld; Baubewilligung für die Verlegung der Parkplätze bei der Rorerbrücke, Weststrasse

Implenia Development AG, Altweg 12, Frauenfeld und Gregor Kohler-Widmer, Lachenstrasse 11a, Frauenfeld; Baubewilligung für die Zweckänderung der Wohnung in eine Arztpraxis sowie eine Reklameanlage, Schmidgasse 32a, Frauenfeld

Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access East, Aargauerstrasse 10, 8021 Zürich; Baubewilligung für eine Kommunikationsanlage mit Mobilfunkantenne und ein Dachfenster an der Bahnhofstrasse 85, Frauenfeld


Veranstaltungen; 33. Frauenfelder Stadtlauf am 25. August 2012; Gesuch des Organisationskomitees zur Übernahme von Leistungen durch die Stadt Frauenfeld

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Die Stadt Frauenfeld übernimmt das Patronat für den 33. Frauenfelder Stadtlauf vom 25. August 2012.

  2. Die Bewilligung für die Benützung und Sperrung der Gemeindestrassen im genannten Streckenbereich am Samstag, 25. August 2012, von 15.00 bis 20.00 Uhr, bzw. 14.00 bis 22.00 Uhr (Zürcherstrasse 191 bis Hohenzornstrasse) wird ohne Präjudiz erteilt. Die Absperrungen sind nach Angaben des Werkhofs anzubringen. Der Verantwortliche soll frühzeitig mit dem Werkhof, Peter Lang (052 724 53 02) Kontakt aufnehmen.

  3. Die Anwohnenden der gesperrten Streckenabschnitte sind durch den Organisator bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass und in geeigneter Form zu informieren.

  4. Für die Verkehrsregelung der erweiterten Walking-Strecke ist der Veranstalter zuständig. Ein besonderes Augenmerk ist auf den Bereich Ringstrasse zu legen.

  5. Die Innenstadt wird durch die Organe des Elektrizitätswerks beflaggt.

  6. Das vom Werkhof benötigte Material wird, soweit vorhanden, gratis zur Verfügung gestellt. Es ist beim Werkhof abzuholen und in gereinigtem Zustand wieder dorthin zurückzubringen. Das Material des Werkhofs ist frühzeitig zu bestellen. Bis drei Tage vor dem Anlass ist dem Werkhof eine Kaution von 500 Franken zu hinterlegen. Diese wird nach der Veranstaltung zurückbezahlt, soweit sie nicht für Nachreinigungen und Instandhaltungsarbeiten eingesetzt werden muss.

  7. Der 33. Stadtlauf wird durch den Werkhof an den Begrüssungstafeln am Stadteingang bekannt gemacht.

  8. Der Blumenschmuck für die Bühne resp. die Siegerpodeste wird durch die Friedhofgärtnerei gratis zur Verfügung gestellt. Die Organisatoren haben sich frühzeitig mit Markus Marghitola (052 721 29 41) in Verbindung zu setzen.

  9. Für den Gästeempfang wird der Apérowein durch die Stadt zur Verfügung gestellt. Die Veranstalter haben die ungefähre Anzahl Gäste bekannt zu geben und frühzeitig den Abholtermin für den Apérowein mit Rathauswart Robert Mathys (079 324 40 85) zu vereinbaren.

  10. Die Veranstalter haben eine genügende Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abzuschliessen und sind für die Durchführung der Sicherungsmassnahmen verantwortlich. Jegliche Haftung der Stadt im Zusammenhang mit dieser Bewilligung wird wegbedungen.


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