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Aus der Stadtratssitzung vom 19. Dezember 2017

An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2017 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

Habersaat AG, Bankplatz 4, Frauenfeld: Unterschutzstellung der Gebäude Freie-Strasse 31 und Freie-Strasse 33, Bankplatz 4

Aufgrund einer Bauanfrage fand am 8. Juni 2017 eine Begehung der Gebäude Freie-Strasse 31 und Freie-Strasse 33, Bankplatz 4 im Beisein der kantonalen Denkmalpflege statt. Inzwischen wurde mit Eingabe vom 14. November 2017 ein Baugesuch für den Umbau der zwei Altstadthäuser eingereicht.

Nach § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG TG, RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern. Zu diesem Zweck können sie Eingliederungs- oder Gestaltungsvorschriften, Abbruchverbote, Nut­zungsbeschränkungen, umfassende Eingriffsverbote oder Bewirtschaftungsvorschriften erlas­sen. Im Einzelfall ist immer die Verhältnismässigkeit in sachlicher und in örtlicher Hinsicht zu wahren.

Hinweise auf erhaltenswerte Objekte ergeben sich namentlich aus Inventaren, Sach- und Richtplänen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden (§ 2Abs. 2 NHG TG). Die wichtigs­ten Inventare sind in § 43 der regierungsrätlichen Verordnung zum NHG TG (RRV NHG TG, RB 450.11) aufgelistet.

Die Gebäude Freie-Strasse 31 und Freie-Strasse 33, Bankplatz 4 sind im Hinweisinventar der kantona­len Denk­malpflege als "wert­voll" eingestuft. Während das Gebäude Freie-Strasse 31 als "gut proportioniertes Zeilenhaus mit Mansard-Giebeldach" beschrieben wird, bezeichnet man jenes an der Freie-Strasse 33 bzw. am Bankplatz 4 als "voluminösen Bau mit einseitigem Walmdach, regelmässiger Befensterung und gequaderten Ecklisenen". Letzterem Gebäude wird zusätzlich ein "hoher Stellenwert am Bankplatz" beigemessen. Im kommunalen Richtplan für Kulturgüter vom 20. Dezember 1999 sind die zwei Gebäude unter "erhaltenswerte Bauten und Baugruppen" als Zwischen­ergebnis aufgeführt. Die Gebäude sind ohne Zweifel schutzwürdig.

Um den denkmalpflegerischen Wert der Objekte zu bewahren, ist sicherzustellen, dass die Gebäude in der baulichen Substanz und Eigenheit ungeschmälert erhalten bleiben. Eine Unter­schutzstellung der Gebäude erweist sich als gerechtfertigt und verhältnismässig.

Die Unterschutzstellung entspricht den Vorgaben des kommunalen Richtplans für Kulturgüter vom 20. Dezember 1999.

Das Einverständnis für die Unterschutzstellung wurde bei dem Grundeigentümer eingeholt.

Das Amt für Hochbau und Stadtplanung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Unter­schutzstellung gegeben sind.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Die Gebäude Freie-Strasse 31 und Freie-Strasse 33, Bankplatz 4 mit den Gebäudeversicherungsnummern 1/462 und 1/463 werden unter Schutz gestellt. Sie dürfen in ihrer Substanz nicht zerstört werden.
  1. Bedingungen:
  1. Auflagen für Sanierungen und Restaurierungen nach denkmalpflegerischen Gesichts­punkten sind einzuhalten.
  1. Die jeweiligen Eigentümer der geschützten Liegenschaften haben diese zu erhalten und zu pflegen. Eingriffe bedürfen einer Bewilligung unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege. Dabei bleiben allfällige Gutachten zur Beurteilung der historisch wertvollen Bausubstanz vorbehalten.
  1. Die Schutzanordnungen (Punkte 1, 2. a. und 2. b.) werden gemäss § 23 NHG TG im Grundbuch der Stadt Frauenfeld angemerkt. Die Anmeldung erfolgt durch das Amt für Hochbau und Stadtplanung.

Allmendweg, Abschnitt Breitenstrasse bis Wydenstrasse; Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditvergabe

I. Amt für Tiefbau und Verkehr

1. Projektbeschrieb

Der Allmendweg ist aufgrund des Zustandes der Kanalisation und des Strassenoberbaus zwingend sanierungsbedürftig. Die vorhandene Mischwasserkanalisation muss gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) zwischen KS 1 uns KS 127.6 von Durchmesser DN 300mm auf DN 400mm ausgebaut werden. Weiter wird ab der Breitenstrasse bis zum Breitenweg ein neuer Rohrblock EW verlegt. Zudem benötigt das EW zwei neue Verteilkabinen sowie einen neuen Schlaufschacht.

Das Ingenieurbüro Kuster + Hager AG, Frauenfeld, wurde mit der Ausarbeitung eines Bauprojekts beauftragt. Der projektierte Strassenkörper orientiert sich weitgehend am Bestehenden. Der Allmendweg weist eine Strassenbreite von 4.94 bis 5.20 m auf und verfügt über ein einseitiges Quergefälle. Es wird eine 8 cm starke Tragschicht und ein 3 cm starker Deckbelag verbaut. Da die Strassengeometrie gleich bleibt, kann die bestehende Strassenentwässerung weiter genutzt werden. Der Zustand der Schlammsammler (SS) wird während der Ausführung überprüft und wo nötig ersetzt. Rahmen und Roste werden ausgewechselt.

II. Elektrizitätswerk

1. Beschrieb

Im Zusammenhang mit der Strassensanierung wird das Elektrizitätswerk die Stromversorgung in diesem Perimeter ergänzen. Es werden kleinere Anpassungen an den bestehenden Rohranlagen ausgeführt. Die bestehende Beleuchtung wird dem heutigen Standard angepasst.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Das unter Punkt I. 1. beschriebene Projekt Sanierung Allmendweg, Abschnitt Breitenstrasse bis Wydenstrasse, wird genehmigt.
  2. Der Firma F. Trachsel AG, Frauenfeld, werden die Bauarbeiten übertragen.

Sanierung Mühletobelstrasse, Schrenzehalde bis Ende inkl. Schrenzehalde: Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe

I.  Amt für Tiefbau und Verkehr

1.   Projektbeschrieb

Die Schrenzehalde und die Mühletobelstrasse im Abschnitt Schrenzehalde bis Ende der Sackgasse sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Zudem wird für das anfallende Oberflächenwasser eine neue Meteorwasserleitung erstellt. Die Mischwasserkanalisation entlang der Mühletobelstrasse kann örtlich mittels Innensanierung saniert werden. Im Bereich der Schrenzehalde müssen zwei Haltungen ersetzt werden. Die Kanalisation aus Zementrohren entspricht aufgrund der fehlenden Dichtheit nicht mehr den Anforderungen des Gewässerschutzes. Koordiniert mit der Strassensanierung werden die reparaturanfällige Wasserleitung und die Elektrizitätsleitungen ersetzt.

Die Strassenabschnitte der Schrenzehalde und der Mühletobelstrasse befinden sich in bestehenden Tempo-30-Zonen. Es sind keine zusätzlichen temporeduzierenden bzw. gestalterischen Massnahmen erforderlich. Die beiden Strassenabschnitte behalten ihren Ausbaustandart und werden nicht verändert. Das Trottoir am Anfang des Sanierungsabschnittes der Mühletobelstrasse wird beibehalten. In der Fortsetzung wird es weiterhin keine separate Führung für Fussgänger und Velofahrer geben.

II.  Elektrizitätswerk

1. Beschrieb

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Mühletobelstrasse/Schrenzenhalde wird das Elektrizitätswerk auf der ganzen Länge der Schrenzenhalde und der Mühletobelstrasse die Rohranlagen und das elektrische Netz erneuern. Die meisten Kabel sind noch Papierbleikabel und haben ihr maximales Betriebsalter erreicht. Die Hausanschlüsse (43 Stk.) werden alle ersetzt oder neu angeschlossen. Die topographische Lage vieler Häuser bedeutet einen hohen Aufwand an Tiefbaukosten. Die öffentliche Beleuchtung wird ebenfalls erneuert und dem heutigen Standard angepasst, auf der ganzen Länge der Mühletobelstrasse wird eine intelligente Beleuchtung installiert.

III. Wasserwerk

1.   Beschrieb

Das Wasserwerk wird die bestehenden Wasserleitungen aus Grauguss mit den älteren Jahrgängen (1924-1933) auswechseln. Diese auf Defekte anfälligen Leitungen werden durch eine Kunststoffleitung HDPE ersetzt. Ein Teil der bestehenden Hausanschüsse wurde schon im Zusammenhang mit Renovationsarbeiten und Wasserleitungsbrüchen ersetzt. Die Restlichen werden zusammen mit den Sanierungsarbeiten an der Mühletobelstrasse erneuert.

Der Stadtrat beschliesst:

Amt für Tiefbau und Verkehr

  1. Das unter Punkt I. 1. beschriebene Projekt Sanierung Mühletobelstrasse, Schrenzehalde bis Ende inkl. Schrenzenhalde wird genehmigt.
  2. Der Firma Cellere AG, Frauenfeld, werden die Bauarbeiten übertragen.

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