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Medienmitteilung des Amts für Hochbau und Stadtplanung vom 22. Dezember 2017

Neue Gebührenverordnung für die Durchführung baupolizeilicher Aufgaben

svf. Am 1. Januar 2018 tritt in Frauenfeld die revidierte Gebührenverordnung für die Durchführung baupolizeilicher Aufgaben in Kraft. Diese Gebührenverordnung wurde überarbeitet mit dem Ziel, die Aufwändungen verursachergerechter zu finanzieren und den im Vergleich mit anderen Gemeinden tiefen Kostendeckungsgrad von rund 20 Prozent auf ein durchschnittliches Mass anzuheben. Auf diese Weise kann der Einsatz von Steuermitteln für diese Dienstleistung eingeschränkt werden. Mit der neuen Gebührenverordnung wird ein Kostendeckungsgrad von rund 60 Prozent erreicht. Der Stadtrat hat der neuen Gebührenverordnung am 24. Oktober 2017 zugestimmt, mit Schreiben vom 8. Dezember 2017 ist die Genehmigung des Departements für Bau und Umwelt eingegangen. Darauf basierend hat der Stadtrat gemäss § 6 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) die Inkraftsetzung der neuen Gebührenverordnung auf das neue Jahr hin beschlossen.

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