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Parkgebühren bequem mit TWINT bezahlen

Vor der Parkuhr stehen und merken, dass man wieder einmal nicht genügend Münz dabei hat? Dieses Szenario gehört in Frauenfeld definitiv der Vergangenheit an. Neu können Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker auch via TWINT App die Parkgebühr bezahlen.

„In Frauenfeld kann man bereits seit 2011 die Parkgebühren bargeldlos über das Parkingpay App bezahlen. TWINT ist ein weiterer Fortschritt und passt zu unserer innovativen Stadt“, ist Werner Spiri, Leiter des Amtes für Sicherheit, überzeugt. Die Stadt hat in den letzten Wochen alle Parkuhren auf öffentlichen Parkplätzen mit entsprechenden Hinweisen und QR-Codes ausgestattet. Der Benutzer kann nun einfach die TWINT App öffnen, den QR-Code auf der Parkuhr scannen und einmalig sein Autokennzeichen eingeben sowie die gewünschte Parkdauer erfassen. Die Gebühr dafür wird direkt vom hinterlegten Konto oder der Kreditkarte abgezogen. Sollte man den Parkplatz früher verlassen, kann man sich den Restbetrag ebenfalls via TWINT App zurückerstatten lassen. Adrian Plattner, CSO TWINT AG, freut sich, dass Frauenfeld zu einer der ersten Städte der Schweiz gehört, die das Bezahlen der Parkgebühr per TWINT einführen. „Damit bietet die Stadt ihren Einwohnerinnen und Einwohnern einen Service, mit dem sie neben ihren Einkauf auch gleich einfach und bequem ihre Parkgebühren bezahlen können. Das passt auch zu den veränderten Lebensgewohnheiten der heutigen Zeit.“ Möglich geworden ist diese praktische Lösung dank der engen Zusammenarbeit zwischen TWINT und der Digitalparking AG, dem Kompetenzunternehmen für Parkplatzbewirtschaftung in der Schweiz. TWINT ist eine mobile Bezahllösung, die von 73 Schweizer Banken angeboten wird. Mit über einer Million registrierter Nutzerinnen und Nutzer ist TWINT die am weitesten verbreitete Bezahl-App der Schweiz.

Adrian Plattner (CSO TWINT AG, l.) zeigt gemeinsam mit Werner Spiri (Leiter Amt für Sicherheit, m.) und Markus Rahm (Verkauf und Projekte Digitalparking AG, r.) wie einfach es ist, mit der TWINT App seine Parkgebühren zu bezahlen.