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Verkehrsanordnung: Fahrverbot für LKW

Lage: Flurstrasse Parz. 30087 (bei Regenbecken)
Öffentliche Auflage: 14. Juni bis und mit 3. Juli 2019
Vorhaben: Fahrverbot für LKW

Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat folgende

Verkehrsanordnung, Reg.-Nr. 2019/050/TBA, beschlossen:

Frauenfeld; Flurstrasse Parz. Nr. 30087 (bei Regenbecken), Fahrverbot für LKW

Das Signal 2.07 „Verbot für Lastwagen“ mit Zusatz „Zufahrt Regenbecken gestattet“ wird gemäss Antrag / Situationsplan vom 15. Mai 2019 genehmigt.

Der Situationsplan kann in der Zeit vom 14. Juni bis und mit 3. Juli 2019 beim Amt für Tiefbau und Verkehr der Stadt Frauenfeld, Schlossmühlestrasse 7, 2. Stock, eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsge­richt des Kan­tons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde ge­führt werden. Diese hat einen Antrag und eine Be­gründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Bei­lage des angefochtenen Entscheides einzureichen.