Verkehrsanordnung: Fahrverbot für LKW
Lage: | Flurstrasse Parz. 30087 (bei Regenbecken) |
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Öffentliche Auflage: | 14. Juni bis und mit 3. Juli 2019 |
Vorhaben: | Fahrverbot für LKW |
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat folgende
Verkehrsanordnung, Reg.-Nr. 2019/050/TBA, beschlossen:
Frauenfeld; Flurstrasse Parz. Nr. 30087 (bei Regenbecken), Fahrverbot für LKW
Das Signal 2.07 „Verbot für Lastwagen“ mit Zusatz „Zufahrt Regenbecken gestattet“ wird gemäss Antrag / Situationsplan vom 15. Mai 2019 genehmigt.
Der Situationsplan kann in der Zeit vom 14. Juni bis und mit 3. Juli 2019 beim Amt für Tiefbau und Verkehr der Stadt Frauenfeld, Schlossmühlestrasse 7, 2. Stock, eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.