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Aus der Stadtratssitzung vom 9. Januar 2018

An seiner Sitzung vom 9. Januar 2018 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

Fasnacht 2018: Gesuch der Narrengesellschaft Murganesen um Bewilligungen und Leistungen der Stadt

Der Stadtrat beschliesst:

Die Bewilligung der genannten Fasnachtsaktivitäten wird erteilt, namentlich die Stadt-übernahme am Donnerstag, 8. Februar 2018, der Begrüssungsapéro für die Guggen in der Altstadt und der anschliessende der Kinderumzug am Samstag, 10. Februar 2018, der Fasnachtsumzug am Sonntag, 11. Februar 2018, und die Stadtrückgabe am Dienstag, 13. Februar 2018. Die Bewilligung zur Benützung der Gemeindestrassen und zur Absperrung der Routen während der Umzüge wird erteilt. Die Sperrung des Rathausplatzes und/oder die Errichtung eines Bahnersatzes muss die NGM mit der Polizei, dem Werkhof und der Frauenfeld-Wil-Bahn klären.

Musig i dä Stadt, 31. August und 1. September 2018; Bewilligung und Unterstützung

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Soundchecks und Konzerte in der Freie-Strasse am Freitag, 31. August 2018, von 16.30 bis 23.00 Uhr, und am Samstag, 1. September 2018, von 13.30 bis 23.00 Uhr, Festwirtschaft jeweils bis 24.00 Uhr werden bewilligt. Für die Musikanlage gilt ein maximaler, über 60 Minuten gemittelter Schallpegel von 96 dB(A), gemäss Schall- und Laserverordnung (SLV).
  2. Die Sperrung der Parkplätze vom Brunnen bei der Drogerie Haas bis zur Katholischen Kirche von Freitag, 31. August, 6.00 Uhr, bis Montag, 3. September, 8.00 Uhr, wird bewilligt.
  3. Die Sperrung der Freie-Strasse von Freitag, 31. August, 12.00 Uhr, bis Samstagmorgen, 6.00 Uhr sowie von Samstagmittag, 12.00 Uhr, bis Sonntag, 2. September, 6.00 Uhr, wird bewilligt. Für die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen muss eine Mindestbreite und Höhe von 4 m jederzeit gewährleistet sein.
  4. 20‘000 Franken Unterstützung werden gemäss Art. 10 und 11 des Reglements über die Kulturförderung und den Kulturfonds bewilligt.
  5. Kostenlose Zurverfügungstellung sowie Transporte und Mithilfe mit 3 Mitarbeitern für den Auf- und Abbau von ca. 4 Markthäuschen, ca. 4 Marktständen, ca. 30 Festbank-Garnituren, ca. 10 Absperrgittern, Kleinmaterial wie Abfallkübel und Besen und Signalisationen werden im Rahmen des Vorjahres und soweit möglich bewilligt. Die Detailplanung und die Materialbestellungen mittels Onlineformular muss rechtzeitig zwischen OK und Werkhof erfolgen. Kostenloser Hin- und Rücktransport der Sonnenschirme der Glatz AG durch den Werkhof wird bewilligt.
  6. Kostenlose provisorische Grobstromverteilung sowie Lampenmaterial durch die Werkbetriebe. Es ist frühzeitig mit Peter Osterwalder (Tel. 052 724 53 76) Kontakt aufzunehmen. Der Bezug der elektrischen Energie wird dem Veranstalter zum üblichen Tarif in Rechnung gestellt.
  7. Kostenlose Installationsarbeiten beim Anschluss und der Inbetriebnahme des durch den Organisator bestellten WC-Wagens.

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