Referendum gegen den Landverkauf an Twerenbold Service AG zustande gekommen
Der Gemeinderat hat am 19. September 2018 dem Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 50967 an der Ecke Schaffhauser- / Sonnenhofstrasse an die Twerenbold Service AG zum Preis von 5,7 Mio. Franken mit 25 zu 9 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, zugestimmt.
Gestützt auf Art. 11 GO reichten das Referendumskomitee „IG Sonnmatt — für ein wohnliches Kurzdorf", vertreten durch Tamara Haas, und Chrampfe & Hirne, vertreten durch Charles Landert, bis zum Ablauf der Referendumsfrist vom 5. November 2018 1'099 Unterschriften gegen den Entscheid des Gemeinderates bei der Stadtkanzlei ein.
Die Unterschriftenlisten erfüllen die Anforderung gemäss § 86 StWG. Die Stadtkanzlei prüfte aufgrund des Stimmregisters, welche Unterzeichnenden stimmberechtigt sind. Massgebend für die Stimmberechtigung ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei (§ 74 Abs. 3 StWG).
Von den eingereichten Unterschriften sind 1'074 gültig. Für das Zustandekommen eines Referendums sind 500 Unterschriften nötig. Das Referendum ist somit zustande gekommen.
Gemäss Art. 11 Abs. 4 GO muss innert sechs Monaten nach Einreichung des Referendumsbegehrens eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Der nächstmögliche eidgenössische Abstimmungstermin ist am 10. Februar 2019.
Der Stadtrat beschliesst:
1. Das fakultative Referendum ist mit 1'074 gültigen Unterschriften zustande gekommen (Art. 11 Abs. 1 GO).
2. Die Referendumsabstimmung wird gestützt auf Art. 10 GO auf den 10. Februar 2019 festgelegt.
Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates Frauenfeld vom 13. November 2018: