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Medienmitteilung des Departements für Bau und Verkehr vom 23. Januar 2018

Zonenparkierung im Gebiet Mühletöbeli

Nach Abschluss des Einwendungsverfahrens und der öffentlichen Auflage wird per 1. März 2018 im Gebiet Mühletöbeli in Frauenfeld die Zonenparkierung eingeführt. Damit sollen die öffentlichen Parkplätze besser ausgelastet und die Wohnquartiere vor Fremdparkierung geschützt werden. Auch bei dieser Etappe des neuen Parkierungskonzepts gibt es eine Anwohnerparkbewilligung.

svf. Mit dem aktuellen Schritt beim Parkierungskonzept gilt ab 1. März 2018 in der neuen Parkierungszone Mühletöbeli eine maximale Parkdauer von zwei Stunden. Die neue Parkierungszone Mühletöbeli umfasst die Mühletobelstrasse, die Schrenzehalde, den Schrenzeweg den Schulweg und die Staubeggstrasse. In diesem Gebiet wurde eine verstärkte Ausweich- und Dauerparkierung festgestellt. Deshalb gilt dort ab 1. März 2018 werktags von 8 bis 19 Uhr die gleiche Regelung wie in den Zonen Kurzdorf und Ergarten. Im Rahmen des Einwendungsverfahrens wurde eine Einsprache gegen die Parkierungszone Mühletöbeli eingereicht. Deshalb konnte diese Zone nicht wie vorgesehen im November realisiert werden. Nun konnte das Einspracheverfahren aber abgeschlossen werden.

Anwohnerparkbewilligung für Zone Mühletöbeli erhältlich

Anwohnende können in dieser Zone weiterhin unbeschränkt parkieren, wenn sie gegen eine Gebühr von 30 Franken pro Jahr eine Anwohnerparkbewilligung erwerben. Diese kann am Infoschalter der Stadt oder online via Homepage der Stadt Frauenfeld bezogen werden. Eine allfällige Nachtparkgebühr wird unabhängig von dieser Bewilligung erhoben.

Beanstandungen von Quartierbewohnern

Mit dem Parkierungskonzept hatte die Stadt auf Beanstandungen aus der Quartierbevölkerung reagiert, weil so genannte Fremdparkierer ihre Autos ganztags häufig in Wohnzonen und auf nicht gebührenpflichtigen Parkplätzen abstellten, respektive abstellen. Damit verbunden fehlt es an Parkierungsmöglichkeiten für die Anwohnenden und deren Besuchenden. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt mit einer solchen Parkraumbewirtschaftung im Quartier Kurzdorf – die Fremdparkierung und der Parkplatzsuchverkehr konnten markant reduziert werden – wurde diese Zone im Jahr 2016 in einen regulären Betrieb überführt. Per 1. Dezember 2017 wurde auch im Gebiet Ergaten eine Zonenparkierung eingeführt.

Stärkung von Öffentlichem Verkehr und Langsamverkehr

Mit der Realisation des Parkierungskonzepts werden die Vorgaben aus dem behördenverbindlichen Richtplan, dem darauf aufbauenden Konzept „Mobilität 2030“ und dem kantonalen Planungs- und Baugesetz umgesetzt. Die Parkraumbewirtschaftung hat neben dem Schutz der Wohnquartiere vor Fremdparkierung weitere Ziele. Sie soll auch zu einer besseren Auslastung der grossen städtischen Parkplätze und zu einer Stärkung des ÖV-, Fussgänger- und Velo-Verkehrs beitragen. So, wie es als wichtiges Ziel im Konzept «Mobilität 2030» der Stadt Frauenfeld formuliert ist.