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Medienmitteilung des Amts für Hochbau und Stadtplanung vom 21. Februar 2018

Baureglement und Reglement zum Schutzplan liegen auf

Vom Freitag, 23. Februar, bis und mit Mittwoch, 14. März 2018, liegt beim Amt für Hochbau und Stadtplanung an der Schlossmühlestrasse 7 in Frauenfeld das revidierte Baureglement zum zweiten Mal öffentlich auf. Parallel dazu findet die öffentliche Auflage des revidierten Reglements zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte statt.

svf. Der Beginn der zweiten öffentlichen Auflage des Baureglements der Stadt Frauenfeld ist eine wichtige Etappe auf einem langen Weg zum neuen Baureglement. Dem Reglement inklusive einheitlichem Zonenkatalog liegt das von 13 Gemeinden der Regio-Frauenfeld gemeinsam erarbeitete Regio-Baureglement zugrunde. Es wurde im September 2015 bereits einmal öffentlich publiziert und vom Gemeinderat am 17. Februar 2016 verabschiedet. Rückmeldungen aus dem kantonalen Departement für Bau und Umwelt machten jedoch eine Überarbeitung notwendig, die nun abgeschlossen werden konnte.

Auf einen Blick

Nach Abschluss dieser langen Vorgeschichte gelangt das neue Baureglement nun nochmals in den politischen Prozess und kommt als ersten Schritt zur öffentlichen Auflage. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte beim neuen Reglement gegenüber dem im September 2015 öffentlich publizierten aufgeführt:

  • Bestimmungen, die eine Handlungsanweisung darstellen (wie die Kenntnisnahme der Richtplanung durch den Gemeinderat), können im Baureglement grundsätzlich nicht mehr aufgeführt werden.
  • Die Zone für öffentliche Anlagen wird neu als "Zone für Sport-, Freizeit- und Grünanlagen" bezeichnet.
  • Die "Grünzone" wird neu zur "Freihaltezone" gemäss Planungs- und Bauverordnung.
  • Die Campingzone wird wieder als eigenständige Zone aufgeführt und ist nicht mehr in die Zone für Sport-, Freizeit- und Grünanlagen integriert (ehemals Zone für öffentliche Anlagen).
  • In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie in der Arbeitszone (ehemals Industriezone) müssen zwingend maximale Gebäudelängen definiert werden (200 und 250 Meter).
  • Die verdichtete Bauweise ist ein zentrales Anliegen und soll im Baureglement bleiben. Diese Bestimmung führt bezüglich Förderung der Innenverdichtung zu guten Ergebnissen.
  • Auf eine Bestimmung für höhere Häuser und Hochhäuser wird verzichtet. Dies wird im Rahmen der Ortsplanung wieder aufgegriffen - bei der Gesamtüberprüfung des Zonenplans.
  • Eine Verschärfung der Bewilligungspflicht bei wesentlichen Veränderungen oder bei Erneuerung von Fassaden und Dächern ist in der Dorfzone, in Kernzonen sowie in Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen rechtlich nicht möglich. Deshalb wird diese Bestimmung nicht mehr aufgeführt.

Reglement zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte

Beim überarbeiteten Reglement zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte der Stadt Frauenfeld ist die Vorgeschichte weniger lebhaft. Die Anpassungen stehen insbesondere im Zusammenhang mit dem Wechsel zum Rechnungslegungsmodell HRM2 bei der Stadt, werden die Beiträge an Natur- und Kulturobjekte doch nicht mehr als Spezialfinanzierung geführt. Diese Änderung wurde allerdings zum Anlass genommen, das Reglement weitergehend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Eine grundsätzliche Überarbeitung soll frühestens im Rahmen einer Ortsplanungsrevision (ca. 2020) geprüft werden.

Bei der aktuellen Überprüfung wurden mehrere kleinere Anpassungen im Reglement zum Schutzplan und Natur- und Kulturobjekte vorgenommen. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt:

  • Änderungen aufgrund des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2.
  • Zusätzliche Präzisierungen für die Beitragsbemessung von Naturobjekten.
  • Anpassung des Beitragssatzes für Kulturobjekte von 15% auf 10%.
  • Anpassung des Beitragssatzes für Kulturobjekte in Härtefällen von „unbestimmt“ auf maximal 15%.