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Auswirkungen der neuen Luftreinhalte-Verordnung

Der Bundesrat hat eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschlossen und diese per 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Die Änderung der LRV hat auch Auswirkungen auf die Feuerungskontrolle der Messperiode 2018/2019 in Frauenfeld. Bis zum Inkrafttreten der LRV-Änderung waren Öl- und Gasfeuerungen alle zwei Jahre messpflichtig. Bei Ölfeuerungen gilt weiterhin die zweijährliche Messpflicht. Hingegen werde Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) bis 1 MW neu in der Regel nur noch alle vier Jahre kontrolliert (LRV Art. 13 Abs. 3 Bst. a).

Mit der App „airCHeck“, die in den App-Stores kostenlos erhältlich ist, können Einwohner in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein jederzeit die aktuelle Luftqualität abfragen. Karten und Messstationen geben darüber Aufschluss. Zusätzlich informiert „airCHeck“ über allfällige gesundheitliche Auswirkungen und macht darauf aufmerksam, was bei erhöhter Luftbelastung beachtet werden sollte.