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Prämienverbilligung: Frist nicht verpassen

Die Frist zur Einreichung der Antragsformulare für die Krankenkassen-Prämienverbilligung für das Jahr 2018 läuft am 31. Dezember 2018 aus. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, bei welchen die provisorische Steuer 2017 per 31. Dezember 2017 Fr. 800.00 und weniger beträgt. Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr sind berechtigt, sofern die Eltern kein steuerbares Vermögen ausweisen und die einfache Steuer der Eltern Fr. 1600.00 und weniger beträgt. Die Ermittlung der anspruchsberechtigten Personen erfolgt aufgrund der vorjährigen provisorischen Steuerrechnung.

Die Prämienverbilligung 2018 wird ausschliesslich an Personen ausgerichtet, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz am 1. Januar 2018 in Frauenfeld hatten. Für alle anderen Personen ist die vorhergehende Wohngemeinde zuständig. Personen, die ihren Wohnsitz unmittelbar vor Ende 2017 gewechselt haben, erhielten von der neuen Wohnsitzgemeinde trotz allfälligem Anspruch aufgrund der Vorjahresfaktoren nicht automatisch ein Antragsformular. Wer im Frühjahr 2018 keinen Antrag erhalten hat und trotzdem von einer Bezugsberechtigung ausgeht, meldet sich bis spätestens 20. Dezember 2018 bei der Abteilung Krankenkasse und AHV, Telefon 052 724 52 72.

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