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Flurrechtliche Angelegenheiten

Bezüglich Abständen und Höhen von Pflanzungen bzw. Einfriedungen sind auf dem eigenen Grundstück gewisse Regeln einzuhalten. Sollten zwischen den Nachbarn aus diesem Grund Unstimmigkeiten auftreten, kommt die Flurkommission zum Einsatz. Anhand der gegebenen Gesetze und Reglemente versucht sie, den Konflikt zu schlichten.

Für flurrechtliche Angelegenheiten oder auch von Feuerbrand- oder Birnengitterrost befallene Pflanzen und Ambrosia wenden Sie sich an den Aktuar der Flurkommission:

Kontaktpersonen Flurrechtliche Angelegenheiten

  • Daniel Schöpfer

    Funktion Tel. 052 724 52 83