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Ordentliche Einbürgerung Schweizer Staatsangehörige

Bürgerrechtsdienst
Erika Schmed Schelling
Leiterin
Rathaus
8501 Frauenfeld

Tel. 052 724 52 30
E-Mail

Der Erwerb des Bürgerrechts der Politischen Gemeinde Frauenfeld richtet sich nach dem Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG) , der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (BüV) , dem Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) , der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV) sowie dem Reglement über den Erwerb des Bürgerrechts der Politischen Gemeinde Frauenfeld.

Voraussetzungen

  • 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs
  • Arbeitsstelle / Lehrstelle  (Das Existenzminimum muss auf absehbare Zeit gesichert sein)

Benötigte Unterlagen

Gesuch einer Einzelperson:

  • Schriftliches Gesuch
  • Lebenslauf (stichwortartig)
  • Original Personenstandsausweis, nicht älter als 6 Monate (zu beziehen beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
  • Wohnsitzbestätigung (zu beziehen bei den Einwohnerdiensten)
  • Arbeitsbestätigung (wenn der Bewerber Arbeitnehmer ist)
  • Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben
  • Auszug aus dem Betreibungsregister für Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben
  • Aktuellste Veranlagung des Steueramtes

Gemeinsames Gesuch von Ehegatten:

  • Schriftliches Gesuch (Unterschrift von beiden Ehegatten)
  • Je ein Lebenslauf  (stichwortartig)
  • Original Familienausweis, nicht älter als 6 Monate (zu beziehen beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
  • Wohnsitzbestätigungen (zu beziehen bei den Einwohnerdiensten)
  • Arbeitsbestätigungen (wenn die Bewerber Arbeitnehmer sind)
  • Privatauszüge aus dem Schweizerischen Strafregister
  • Auszüge aus dem Betreibungsregister
  • Aktuellste Veranlagung des Steueramtes

Im Gesuch muss ersichtlich sein, ob sie auf die bisherigen Bürgerrechte verzichten oder diese beibehalten wollen.

Verfahren

Das Gesuch mit den notwendigen Unterlagen muss zu Handen der Einbürgerungskommission der Stadt Frauenfeld, Rathaus, 8501 Frauenfeld eingereicht werden. Bei einem positiven Entscheid wird das Bürgerrecht von Frauenfeld wirksam.

Ist der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin nicht Bürger/Bürgerin einer Thurgauer Gemeinde, hat zusätzlich auch der Grosse Rat des Kantons Thurgau die Zustimmung zu geben.

Kosten

Wer Kosten Kostenzusammensetzung
Thurgauer Bürger, Einzelperson 520.–  
Thurgauer Bürger, Ehepaar 780.–  
Bürger anderer Kantone, Einzelperson 820.– (Stadt: 520.–, Kanton: 300.–)
Bürger anderer Kantone, Ehepaar 1380.– (Stadt: 780.–, Kanton: 600.–)

Auskünfte über die Aufnahme in die Bürgergemeinde erteilen: