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Erleichterte Einbürgerung ausländische Ehepartner

Bürgerrechtsdienst
Erika Schmed Schelling
Leiterin
Rathaus
8501 Frauenfeld

Tel. 052 724 52 30
E-Mail

Die Voraussetzungen sind im Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG)  sowie in der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung, BüV) umschrieben.

Erleichterte Einbürgerung Ehepartner

Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 3 Jahre eheliche Gemeinschaft
  • 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (davon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs)

Oder wer im Ausland lebt oder gelebt hat:

  • 6 Jahre eheliche Gemeinschaft
  • Enge Verbundenheit mit der Schweiz

Ausserdem muss der Gesuchsteller erfolgreich integriert sein, was insbesondere bedeutet:

  • Sprachkompetenz mündlich B1 und schriftlich A2
  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung

Ausländische minderjährige Kinder werden in der Regel ebenfalls ins Gesuch miteinbezogen.

Die Gesuchsunterlagen können beim Bürgerrechtsdienst der Stadt Frauenfeld oder beim Staatssekretariat für Migration SEM bezogen werden. Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg an das Staatssekretariat für Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu senden.

Die Kosten betragen 500 Franken (Bund) und 400 Franken (Kanton). Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten. Unabhängig vom Verfahrensausgang erfolgt keine Rückerstattung.

Zuständig für das Verfahren ist das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Bahnhofplatz 65, 8500 Frauenfeld, Tel. 058 345 70 79.

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