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Stundung für die Steuern früherer Jahre

Stundungsgesuche für ältere Steuern sind schriftlich einzureichen. Sie müssen einen konkreten Zahlungsvorschlag sowie eine Begründung enthalten. Beizulegen ist der ausgefüllte Fragebogen_Steuerstundung  [PDF, 277 KB] und sämtliche Belege. Sind die Unterlagen nicht vollständig, wird auf das Gesuch nicht eingetreten. Sollte Ihr Zahlungsvorschlag nur wenige Monate beinhalten, können Sie Ihr Gesuch auch ohne Beilagen per E-Mail einreichen. Wir würden uns dann melden, falls weitere Unterlagen nötig wären.

Voraussetzungen

Das Gesetz nennt als Voraussetzung für eine Stundung das Vorliegen von Zahlungsschwierigkeiten (§ 193 Abs. 1 StG). In Zahlungsschwierigkeiten befindet sich jemand, der grundsätzlich seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, im Augenblick aber nicht über die nötigen flüssigen Mittel verfügt. Die Illiquidität muss von vorübergehender Natur sein und eine Stundung sollte die finanziellen Probleme lösen können. Besteht zum vornherein keine Aussicht auf Gesundung der Finanzen, ist eine Stundung abzulehnen.

Wird glaubhaft dargelegt, dass eine vorübergehende Illiquidität die rechtzeitige Bezahlung der Steuern erschwert oder unmöglich macht, kann eine Stundung gewährt werden. Die Illiquidität ist mit dem Fragebogen für Steuerstundung (siehe oben) sowie den entsprechenden Belegen nachzuweisen. Das Steueramt nimmt dann die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums  [PDF, 64.0 KB] vor und prüft, ob die gewünschte Ratenhöhe der finanziellen Lage angepasst ist.

Notwendige Voraussetzung ist, dass ein grundsätzlicher Zahlungswille besteht, welcher durch monatliche Abschlagszahlungen zu belegen ist.

Ein Stundungsgesuch darf nicht dazu dienen, die Bezugshandlungen zu verzögern. Die Behörde tritt deshalb auf Gesuche, die nach Zustellung eines Zahlungsbefehls (Art. 38 Abs. 2 SchKG) eingereicht werden, nicht ein (§ 50 Abs. 4 StV).

Bei Stundungen wird erwartet, dass die persönliche Lebenshaltung der Situation anpasst und grosse Anstrengungen unternommen werden um die finanziellen Schwierigkeiten zu bereinigen.