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Asylwesen

Flüchtlinge und Asyl inkl. Schutzbedürftige

Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, verbringen die ersten Monate (max. 140 Tage) ihres Aufenthaltes in der Schweiz in einem Bundesasylzentrum. In den ersten Monaten nach der Kantonszuweisung werden Personen, die dem Kanton Thurgau zugewiesen werden, in den von der Peregrina-Stiftung betriebenen Unterkünften untergebracht. Die Peregrina-Stiftung betreut im Auftrag des Kantons Thurgau die Personen in den Durchgangsheimen. Nach dieser ersten Phase – der Unterbringung in Durchgangsheimen – weist das Sozialamt des Kantons Thurgau die vorläufig aufgenommenen Personen gemäss kantonalem Verteilschlüssel einer der 80 Thurgauer Gemeinden zu. Auch die Betreuung der Flüchtlinge obliegt in der ersten Phase im Durchgangsheim der Peregrina-Stiftung. Danach haben die Flüchtlinge freie Wohnsitzwahl im Kanton. Mit der Wohnsitznahme geht die Betreuungszuständigkeit an die Gemeinden über.

Auftrag des Amts für Soziale Dienste:

  • Betreuung und Unterbringung der vom Kanton zugewiesenen Personen aus dem Asylbereich
  • Wirtschaftliche Unterstützung und persönliche Beratung nach Sozialhilfegesetz für anerkannte Flüchtlinge bzw. nach kantonalem Leitfaden Asyl für vorläufig aufgenommene Personen.
  • Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle Integration zur Umsetzung des Integrationsauftrags bei vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen
  • Unterstützung von Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) mit Aufenthalt in Frauenfeld bei Verwandten / Bekannten / Gastfamilien

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