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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe der Stadt Frauenfeld hilft Menschen in Notlagen durch Beratung, finanzielle Unterstützung und andere Dienstleistungen und ermöglicht ihnen ein menschenwürdiges Leben. Anrecht auf Hilfe haben alle in der Stadt Frauenfeld wohnhaften Personen unbeachtet der Ursache ihrer Notlage.

Oberstes Ziel der Sozialhilfe ist die Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbständigkeit. Im Mittelpunkt der Hilfe steht somit nicht die finanzielle Unterstützung, sondern die Integration in die Arbeitswelt und in die Gesellschaft, sowie die Vorbeugung von Notlagen. Um dieses ambitiöse Ziel zu erreichen, arbeitet die Sozialhilfe eng mit anderen öffentlichen und privaten sozialen Institutionen zusammen und betreibt ein interdisziplinäres Case Management.

Die finanzielle Unterstützung bemisst sich am detailliert nachzuweisenden und geprüften Bedarf und wird erst dann gewährt, wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (Eigenes Einkommen und Vermögen, Unterstützung von Verwandten, Leistungen von Sozialversicherungen, etc.).

Die rechtlichen Grundlagen der Sozialhilfe sind in der Bundesverfassung, im Kantonalen Sozialhilfegesetz, sowie in den kantonalen Unterstützungsrichtlinien festgehalten. Massgebend sind auch die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe beherbergt und betreut auch die vom Bund zugewiesenen Asylbewerbenden, bis deren Aufenthalts-Status festgelegt ist.