Navigieren in Frauenfeld

Auszug aus dem Betreibungsregister

Über sich selbst:

Den Auszug aus dem Betreibungsregister können Sie online bestellen oder persönlich auf dem Betreibungsamt abholen. Er wird gegen Vorlage Ihres Ausweises (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis) und gegen Barzahlung der Kosten von Fr. 17.00 ausgestellt.

Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen können,

  • kann eine von Ihnen bevollmächtigte Person gegen Vorlage Ihrer Vollmacht und Ihres Ausweises (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis) und gegen Barzahlung der Kosten von Fr. 17.00 den Auszug aus dem Betreibungsregister auf dem Betreibungsamt abholen.
  • schicken Sie uns eine Kopie Ihres Ausweises (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis) sowie Fr. 17.00 in bar oder in Briefmarken (keine Frankiermaschinenausdrucke) und ein frankiertes, an Sie adressiertes Couvert. Der Auszug aus dem Betreibungsregister wird Ihnen per Post zugestellt.

Der Auszug aus dem Betreibungsregister über eine juristische Person wird einer im Handelsregister eingetragenen Person oder einer von ihr bevollmächtigten Person ausgehändigt.

Über eine Drittperson:

Die Anfrage für eine Betreibungsauskunft muss enthalten:

  • Name, Vorname, wenn möglich Geburtsdatum, und genaue Wohnadresse für natürliche Personen.
  • genauer Firmenname und Adresse des im Handelsregister eingetragenen Sitzes für im Handelsregister eingetragene juristische Personen und Gesellschaften.
  • genauer Firmenname und Hauptsitz ihrer Verwaltung für im Handelsregister nicht eingetragene juristische Personen.
  • Interessennachweis (Kopie Vertrag, Rechnung, Bestellung oder ähnliches) oder eine glaubhafte Beschreibung Ihres Interesses.
  • für eine mündliche Auskunft Fr. 9.00 in bar oder in Briefmarken (keine Frankiermaschinenausdrucke).
  • für eine schriftliche Auskunft Fr. 17.00 in bar oder in Briefmarken (keine Frankiermaschinenausdrucke) und ein frankiertes, an Sie adressiertes Couvert.

Über eine Einzelfirma (mit oder ohne Handelsregistereintrag) kann keine Betreibungsauskunft erteilt werden. Die Betreibungsauskunft ist über den Firmeninhaber beim Betreibungsamt an dessen Wohnort einzuholen.

www.betreibungsamt.tg.ch > FAQ Betreibungsämter > Betreibungsauskünfte

zurück zur Übersicht