Betreibungsarten
Der Gläubiger muss auf dem Betreibungsbegehren angeben, welche Betreibung er gegen den Schuldner einleitet:
- ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs (= gewöhnliche Betreibung)
- Faustpfandbetreibung (Der Gläubiger hat für seine Forderung vom Schuldner ein Faustpfand.)
- Grundpfandbetreibung (Der Gläubiger hat für seine Forderung vom Schuldner ein Grundpfand.)
- Wechselbetreibung (Die Forderung gründet auf einem Wechsel oder einem Check und der Schuldner unterliegt der Konkursbetreibung. Der Check oder der Wechsel ist dem Betreibungsamt mit dem Betreibungsbegehren zu übergeben.)