Pfändung
Nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens entscheidet das Betreibungsamt, ob die Betreibung auf Pfändung oder Konkurs fortgesetzt wird.
Ist die Betreibung auf Pfändung fortzusetzen, stellt das Betreibungsamt dem Schuldner die Pfändungsankündigung zu.
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- www.betreibungsamt.tg.ch > Existenzminimum