Ukraine Hilfe
Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner
Die Stadt Frauenfeld hat eine Koordinationsstelle Ukraine eingerichtet. Diese ist unter ukraineNULL@stadtfrauenfeld.ch erreichbar und nimmt Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung entgegen und leitet diese an die entsprechenden Stellen weiter.
Weiter haben wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Ich bin aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet:
Wie lange ist der Ausweis S gültig?
Der Ausweis S (Schutzstatus) ist nur für ein Jahr gültig. Beachten Sie das Enddatum auf dem S-Ausweis. Für die Verlängerung wenden Sie sich bitte einen Monat vor Ablauf an die Einwohnerdienste Frauenfeld.
Wie werden Flüchtende durch die Stadt Frauenfeld unterstützt?
Wer bezahlt Integrationsmassnahmen wie beispielsweise Deutschkurse?
Wie kann ich meine Kinder einschulen?
Kinder aus der Ukraine können in Frauenfeld zur Schule gehen. Bitte beachten Sie, dass in der Schweiz eine Schulpflicht gilt. Eingeschulte Kinder dürfen dem Unterricht nur in Ausnahmefällen fernbleiben. Absenzen müssen begründet und der Lehrperson frühzeitig gemeldet werden. Alle Informationen dazu gibt es auf der Website der Schulen Frauenfeld.
Was muss ich tun, wenn ich einen Hund oder eine Katze in die Schweiz eingeführt habe und diese die Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen?
Darf ich in der Schweiz arbeiten?
Ich suche eine Arbeitsstelle, was kann ich tun?
Schutzstatus S kann bei ausgedehnten Heimatreisen widerrufen werden. Wir bitten um Meldung bei geplanter Rückkreise.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat festgelegt, dass der Schutzstatus S widerrufen werden kann, wenn sich die Personen mehr als 15 Tage pro Quartal in der Ukraine aufhalten. Ebenfalls muss mit einer Aufhebung des Schutzstatus gerechnet werden, wenn der Lebensmittelpunkt in einen Drittstaat verlegt wird. Für eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Frauenfeld gilt ebenfalls, dass sich die Personen in Frauenfeld aufhalten und hier ihren neuen Lebensmittelpunkt begründen. Die Sozialen Dienste der Stadt Frauenfeld sind zu einer regelmässen Kontrolle der Anwesenheit verpflichtet. Aus diesem Grund müssen Sie wöchentlich am Schalter der Sozialen Dienste erscheinen. Wenn Sie eine definitive Rückreise planen, informieren Sie bitte die zuständige Person bei den Sozialen Dienste. Es erfolgt die Abmeldung von der Krankenversicherung und wir verlangen die Versicherungskarte zurück. Die Stadt Frauenfeld leistet zudem keine finanzielle Unterstützung für die Rückreise.
Was muss ich bei einer definitiven Heimreise beachten?
Wenn definitiv abgereist werden will, dann bitte die folgenden Punkte beachten:
- Wenn Sie von den sozialen Diensten der Stadt Frauenfeld unterstützt werden, müssen diese informiert werden. Geben sie die Krankenversicherungskarte am Schalter ab.
- Melden Sie sich persönlich bei den Einwohnerdiensten der Stadt Frauenfeld ab.
- Mietvertrag fristgerecht kündigen. Falls ausserterminlich eine Abreise bevorsteht kontaktieren Sie ihren Vermieter. Die Wohnung auf jeden Fall im sauberen und leeren Zustand abgeben.
- Wenn Sie in der Schweiz Verträge abgeschlossen haben wie zum Beispiel ein Handyabo, Versicherungen etc. kündigen Sie diese beim entsprechenden Anbieter.
- Schulpflichtige Kinder müssen bei der Schule abgemeldet werden. Dies gilt auch für eigene Ausbildungen wie zum Beispiel Deutsch-Kurse.
Ich habe geflüchtete Personen aus der Ukraine bei mir aufgenommen:
Erhalte ich als Gastfamilie eine Entschädigung?
Besten Dank allen, die als Gastfamilie Personen aufnehmen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind. Sie leisten aus humanitären Überlegungen einen wichtigen und freiwilligen Beitrag. Die Stadt Frauenfeld unterstützt Gastfamilien mit einer finanzielle Entschädigung an die Nebenkosten. Diese beträgt Fr. 200.00 pro Monat und erwachsene Person bzw. Fr. 100.00 pro Kind. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab Gewährung der Globalpauschale durch den Bund (auf Beginn des Folgemonats nach Einreise und Antrag auf Schutzstatus «S»). Das Antragsformular [122 KB] ist dem Amt für Soziale Dienste einzureichen.
Wieso erhalten geflüchtete Personen, die in Gastfamilien leben, weniger Unterstützung als solche, die eine eigene Wohnung haben?
Die Auszahlung der finanziellen Unterstützung an die Personen mit Schutzstatus «S» erfolgt nach den Richtlinien der Fürsorgebehörde der Stadt Frauenfeld. Die Mitarbeitenden des Amtes für Soziale Dienste müssen bei der Berechnung die Haushaltsgrösse beachten. Dies hat zur Folge, dass die Geflüchteten beim Aufenthalt in den Gastfamilien weniger Sozialhilfe erhalten, als wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Allerdings müssen Sozialhilfebeziehende, die in einer eigenen Wohnung leben, mit der Pauschale der Sozialhilfe für sämtliche Auslagen aufkommen (Strom, Serafe, Abfall, Telekommunikation).
Merkblatt Grundbedarf [pdf, 68 KB]
Mein Gast möchte Arbeiten. Wie kann ich Unterstützung leisten?
Ich möchte helfen:
Wie kann ich meine Hilfe anbieten?
Bitte wenden Sie sich an die Koordinationsstelle Ukraine. Diese ist unter ukraineNULL@stadtfrauenfeld.ch erreichbar.
Wo kann ich Geld spenden?
Viele etablierte Hilfswerke in der Schweiz sammeln momentan für die kriegsbetroffenen Menschen in der Ukraine, so zum Beispiel die Glückskette. Die Zertifizierungsstelle für Non-Profit-Organisationen Zewo hat eine Liste an vertrauenswürdigen Hilfswerken publiziert, die für die Ukraine sammeln. Diese Hilfswerke werden regelmässig auf den zweckbestimmten und effizienten Einsatz der Spenden kontrolliert.
Ich habe Fragen zu Schutzmassnahmen:
Wie werde ich alarmiert, wenn Gefahr droht?
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) empfiehlt, die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.
Welchem Schutzraum bin ich zugeteilt?
Für die Bevölkerung der Stadt Frauenfeld stehen im Notfall genügend Schutzräume zur Verfügung. Eine Schutzraumzuweisung durch die Stadt Frauenfeld erfolgt erst nach Aufforderung der zuständigen Bundesbehörde.
Soll ich einen Notvorrat anlegen?
Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können. Die wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten. Zum Notvorrat gehören in erster Linie lagerfähige Lebensmittel und 9 Liter Wasser pro Person sowie die wichtigsten Medikamente und ein wenig Bargeld.