Planungszone Scheidweg
Öffentliche Planauflage
Gestützt auf die Bestimmungen von §§ 32 des Planungs- und Baugesetzes wird beim Amt für Tiefbau und Verkehr der Stadt Frauenfeld, Bankplatz 3, Frauenfeld, vom 21. August bis und mit 10. September 2026 die folgende Fristverlängerung öffentlich aufgelegt:
Fristverlängerung Planungszone Scheidweg
Grundeigentümer und Anstösser, die ihren Wohn- und Geschäftssitz nicht in Frauenfeld haben, werden zusätzlich schriftlich informiert.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Stadtrat Frauenfeld, 8501 Frauenfeld, zu richten.
Frauenfeld, 21. August 2026