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Planungszone Scheidweg

Öffentliche Planauflage

Gestützt auf die Bestimmungen von §§ 32 des Planungs- und Baugesetzes wird beim Amt für Tiefbau und Verkehr der Stadt Frauenfeld, Bankplatz 3, Frauenfeld, vom 21. August bis und mit 10. September 2026 die folgende Fristverlängerung öffentlich aufgelegt:

Fristverlängerung Planungszone Scheidweg

Grundeigentümer und Anstösser, die ihren Wohn- und Geschäftssitz nicht in Frauenfeld haben, werden zusätzlich schriftlich informiert.

Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Stadtrat Frauenfeld, 8501 Frauenfeld, zu richten.

Frauenfeld, 21. August 2026