Verkehrsanordung Föhrenweg
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat folgende
Verkehrsanordnung
Reg.-Nr. 2026/076/TBA
beschlossen:
Frauenfeld, Föhrenweg Parkverbot
Die Signale 2.50 «Parkieren verboten» mit Zusätzen 5.04/ 5.05/ 5.06 «Wiederholungs-/ Anfangs-/ Endetafel/ beidseitig» werden gemäss Antrag vom 30. Juni 2026 und Situationsplan vom 12. Juni 2026 genehmigt.
Der Situationsplan kann vom 28. August bis 28. September 2026 beim Amt für Tiefbau und Verkehr der Stadt Frauenfeld, Bankplatz 3, im Erdgeschoss, eingesehen werden.
Dieser Entscheid ist gemäss Art. 107 Abs. 1 und 2 SSV durch die Gemeinde in ortsüblicher Form (Gemeindestrasse) zu veröffentlichen.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 28. August 2026