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Öffentliche Planauflage: Sanierung St. Gallerstrasse / Markstrasse (Kantonsstrasse)

Lage: St. Gallerstrasse / Marktstrasse
Öffentliche Auflage: 9. - 28. November 2018
Vorhaben: Sanierung

Die Pläne des Strassenprojekts sowie der Signalisations-, Markierungs- und Beleuchtungsplan liegen während 20 Tagen in der Zeit vom 9. November bis und mit 28. November 2018 im Amt für Tiefbau und Verkehr, Schlossmühlestrasse 7, 2. Stock, 8501 Frauenfeld, öffentlich auf.

Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, schriftlich und begründet Einsprache im Sinne von § 21 des Gesetzes über Strassen und Wege erhoben werden

Hinweis zum Signalisations-, Markierungs- und Beleuchtungsplan: Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungs-verfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.