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Adressauskünfte

Der Austausch von Daten und Informationen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Ausgleich zwischen Zugang zu Informationen und Schutz von persönlichen Daten ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes. Angesichts der rasanten technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung geniesst der Datenschutz bei den Einwohnerdiensten der Stadt Frauenfeld einen hohen Stellenwert.

Aus Datenschutzgründen erteilen wir keine telefonischen Auskünfte über Personen. Eine Anfrage kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Für eine schriftliche Anfrage wird eine Gebühr von Fr. 15.– erteilt. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Adresssperre

Die Einwohnerdienste dürfen Ihre Adresse nicht für geschäftliche Werbung weitergeben. Eine schriftlich beantragte Adresssperre bezieht sich deshalb auf Daten, die an Parteien, soziale Institutionen oder für Forschungszwecke an Universitäten etc. gesandt werden. Eine Datensperre kann auch nicht verhindern, dass Personendaten bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage (z.Bsp. als Amtshilfe) weitergegeben werden.

Rechtsgrundlagen