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Bewilligungsgesuche für ausländische Staatsangehörige

Die Einwohnerdienste selbst haben keine Kompetenzen betreffend Ausländerrecht. Sie prüfen die Gesuche auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit und leiten sie dann zum Entscheid an das Migrationsamt des Kantons Thurgau weiter. Alle Gesuche an das kantonale Migrationsamt sind bei den Einwohnerdiensten persönlich einzureichen.

  • Bewilligungsgesuche
  • Verlängerungen
  • Gesuche für Familiennachzüge
  • Besuchseinladungen

Erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind zur Anwesenheit in der Schweiz berechtigt, wenn Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen.

Bei den Bewilligungsarten wird zwischen EU/EFTA-Staatsangehörigen und Mitgliedern von sogenannten Drittstaaten unterschieden. EU/EFTA-Bewilligungen sind in der ganzen Schweiz gültig. Bewilligungen für Ausländer aus Drittstaaten sind nur in jenem Kanton gültig, der die Bewilligung ausgestellt hat.

Nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt von bis zu drei Monaten, sofern sie krankenversichert sind und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, damit sie nicht der Sozialhilfe zur Last fallen.

Alle wichtigen Formulare, Merkblätter und Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Migrationsamtes.

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Rechtsgrundlagen