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Hundewesen

Einwohnerdienste/Infoschalter
Miranda Bekaj
Sachbearbeiterin Hundewesen
Rathausplatz 4
8501 Frauenfeld

Tel. 052 724 54 58
E-Mail

Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden.

Melden Sie Ihre Hundehaltung, einen Halterwechsel oder Todesfall Ihres Hundes innert 10 Tagen den Einwohnerdiensten, z.B. via Online-Schalter. Mutieren Sie zusätzlich einen Halterwechsel oder Todesfall wenn möglich selber in der nationalen Hundedatenbank www.amicus.ch.

Sämtliche Informationen rund um die Hundehaltung in Frauenfeld finden Sie in unserer neuen Broschüre Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter [pdf, 322 KB].

Bitte beachten Sie die leinenpflichtigen Gebiete im ganzen Kanton, der zusätzlichen Wälder im Zentrum der Stadt Frauenfeld sowie in den Auen- und Naturschutzgebieten Allmend und Wuer.

Hundekotsäcke können kostenlos am Infoschalter bezogen werden.

Links

Rechtsgrundlagen:

Betreffend Bewilligungsverfahren für potenziell gefährliche Hunde oder betreffend Tierschutz wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Kantons Thurgau:

www.veterinaeramt.tg.ch , Tel. 058 345 57 30