Schlichtungsstelle für Mietwesen
In allen Kantonen gibt es kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsbehörden für Mietverhältnisse. Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der Stadt Frauenfeld, wenn sich das betreffende Objekt in Frauenfeld befindet.
Die Schlichtungsstelle für Mietwesen berät Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in allen Mietfragen. Bei Streitigkeiten bezüglich eines Mietvertrags versucht die Schlichtungsbehörde eine gütliche Einigung zu erzielen. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken kann die Schlichtungsbehörde entscheiden, sofern die klagende Partei einen entsprechenden Antrag stellt. Die Schlichtungsbehörde kann zudem den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, sofern die Hinterlegung von Miet- und Pachtzinsen, der Schutz vor missbräuchlichen Miet- und Pachtzinsen, der Kündigungsschutz oder die Erstreckung des Miet- und Pachtverhältnisses betroffen ist oder in den übrigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 Franken. Verfahren vor der Schlichtungsbehörde sind kostenlos. Die Schlichtungsbehörde der Stadt Frauenfeld setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände zusammen und wird von einem unabhängigen Vorsitzenden geleitet.
Wochentag | Vormittag | Nachmittag | ||
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Telefonische Rechtsberatung | Montag | 8:30 – 11:30 | 14:00 – 17:00 | |
Persönliche Rechtsberatung | Donnerstag | 16:00 - 18.00 |
Schlichtungsbehörde für Mietwesen, Rathaus, 8500 Frauenfeld
Sekretär: Peter Mettier, Tel. 052 724 52 71, peter.mettierNULL@stadtfrauenfeld.ch
Präsident | lic.iur. Martin Wehrli |
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Mitglieder | Frank Oswald |
Manuela Steinmann Uhlmann | |
Ersatzmitglieder | Heidi Pengler |
Patrik Riebli |
Angaben zur Praxis
Unterhaltspauschalen: sofern Anwendung der Pauschale nicht bestritten: 0.5%–1% (meist 0.5%)
Amtliche Wohnungsabnahme
Mieterverband
Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband setzt sich für die Interessen der Mieter ein. Die kantonalen Sektionen bieten den Mieterinnen und Mietern rechtliche Beratung. Für Mitglieder ist diese kostenlos.
Vermieterverbände
Die Vermieterverbände (Hauseigentümerverband, Hausverein) unterstützen die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Daneben bieten sie Beratung rund ums Hauseigentum, dazu gehört auch Mietrechtsberatung für Vermietende.
Boden- und Pachtrecht
Streitigkeiten betreffend Pachtverhältnisse fallen in die Zuständigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietsachen. Für den Vollzug des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) und der landwirtschaftlichen Pacht (LPG) ist die Abteilung Boden- und Pachtrecht der Kantonalen Verwaltung zuständig.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)
- Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)