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Schlichtungsstelle für Mietwesen

In allen Kantonen gibt es kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsbehörden für Mietverhältnisse. Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der Stadt Frauenfeld, wenn sich das betreffende Objekt in Frauenfeld befindet.

Die Schlichtungsstelle für Mietwesen berät Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in allen Mietfragen. Bei Streitigkeiten bezüglich eines Mietvertrags versucht die Schlichtungsbehörde eine gütliche Einigung zu erzielen. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken kann die Schlichtungsbehörde entscheiden, sofern die klagende Partei einen entsprechenden Antrag stellt. Die Schlichtungsbehörde kann zudem den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, sofern die Hinterlegung von Miet- und Pachtzinsen, der Schutz vor missbräuchlichen Miet- und Pachtzinsen, der Kündigungsschutz oder die Erstreckung des Miet- und Pachtverhältnisses betroffen ist oder in den übrigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 Franken. Verfahren vor der Schlichtungsbehörde sind kostenlos. Die Schlichtungsbehörde der Stadt Frauenfeld setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände zusammen und wird von einem unabhängigen Vorsitzenden geleitet.

Öffnungszeiten
Wochentag Vormittag Nachmittag
Telefonische Rechtsberatung Montag 8:30 – 11:30 14:00 – 17:00
Persönliche Rechtsberatung Donnerstag   16:00 - 18.00

Schlichtungsbehörde für Mietwesen, Rathaus, 8500 Frauenfeld
Sekretär: Peter Mettier, Tel. 052 724 52 71, peter.mettierNULL@stadtfrauenfeld.ch

Präsident lic.iur. Martin Wehrli
Mitglieder Frank Oswald
  Manuela Steinmann Uhlmann
Ersatzmitglieder Heidi Pengler
  Patrik Riebli

Angaben zur Praxis

Ortsübliche Kündigungstermine: 31. März, 30. Juni, 30. September
Unterhaltspauschalen: sofern Anwendung der Pauschale nicht bestritten: 0.5%–1% (meist 0.5%)
 
 

Amtliche Wohnungsabnahme

Rechnen Sie bei der bevorstehenden Wohnungsabgabe mit Problemen und möchten Sie eine neutrale Person beiziehen? Dann können wir Ihnen eine amtliche Wohnungsabnahme durch die Stadt Frauenfeld zur Verfügung stellen. Der Stundenansatz beträgt 125 Franken. Bitte beachten Sie, dass die amtliche Wohnungsabnahme eine reine Bestandesaufnahme ohne weitere Dienstleistungen ist. Alternativ bieten Ihnen auch Fachpersonen des Mieterverbandes MV oder des Vermieterverbandes HEV Hilfe an. Mitglieder profitieren von reduzierten Tarifen.
 

Mieterverband

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband setzt sich für die Interessen der Mieter ein. Die kantonalen Sektionen bieten den Mieterinnen und Mietern rechtliche Beratung. Für Mitglieder ist diese kostenlos.

Vermieterverbände

Die Vermieterverbände (Hauseigentümerverband, Hausverein) unterstützen die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Daneben bieten sie Beratung rund ums Hauseigentum, dazu gehört auch Mietrechtsberatung für Vermietende.

Boden- und Pachtrecht

Streitigkeiten betreffend Pachtverhältnisse fallen in die Zuständigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietsachen. Für den Vollzug des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) und der landwirtschaftlichen Pacht (LPG) ist die Abteilung Boden- und Pachtrecht der Kantonalen Verwaltung zuständig.

Rechtsgrundlagen

Links