Ambulante Pflegefinanzierung (Restkosten)
Allgemeines und Voraussetzungen: Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 haben auch Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Tarife für Frauenfeld: Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Tarife und Bedingungen der Stadt Frauenfeld für Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt.
Merkblatt inkl. Tarife 2026_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld [pdf, 91 KB]