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Rechtliche Verselbständigung Alterszentrum Park Frauenfeld

Das Alterszentrum Park für die Zukunft rüsten

Das Alterszentrum Park (AZP) ist ein zentraler Bestandteil der Alters- und Pflegeversorgung in Frauenfeld. Es bietet 191 stationäre Pflegeplätze und 70 Wohnungen mit Service an und beschäftigt rund 270 Mitarbeitende. Gleichzeitig ist das AZP ein Ort der Begegnung – mit einem öffentlichen Restaurant und einem grosszügigen Park.

Wie viele Alterszentren in der Schweiz steht auch das AZP vor grossen Herausforderungen:

  • Die Bevölkerung wird älter und Krankheiten wie Demenz nehmen zu.
  • Menschen treten immer später in ein Alterszentrum ein und benötigen deshalb intensivere Pflege.
  • Es fehlt an Fachkräften.
  • Die Anforderungen an die Digitalisierung wachsen.
  • Die Kosten steigen und hohe Investitionen in die Gebäude stehen an.

Rascher an den Wandel anpassen

An die Veränderungen im Gesundheitsbereich muss sich das Alterszentrum Park rascher und besser anpassen können. Die heutige Einbindung in die Verwaltung bremst die Entwicklung, da die Entscheidungsprozesse in der heutigen Organisation, länger und aufwändiger sind.

Der Stadtrat hat die Situation erkannt: Mit einer Reorganisation wurden Strukturen verbessert und Kosten gesenkt – eine wichtige Massnahme zur Stabilisierung. Gleichzeitig ist dem Stadtrat bewusst, dass diese Anpassungen nur ein erster Schritt sind. Um das Alterszentrum langfristig organisatorisch besser aufzustellen, soll die Institution rechtlich verselbständigt werden.

Eckwerte der rechtlichen Verselbständigung

Das Alterszentrum Park soll aus der Stadtverwaltung herausgelöst und künftig als eigenständige Aktiengesellschaft mit einem gemeinnützigen Zweck geführt werden:

Eigentum bleibt bei der Stadt: Das Alterszentrum Park bleibt zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt.

Gemeinnütziger Auftrag: Allfällige Gewinne werden wieder ins Angebot und die Organisation investiert.

Kontrolle & Steuerung: Über eine Eigentümerstrategie und eine Leistungsvereinbarung steuert die Stadt die eigenständige Organisation.

Vorteile einer eigenständigen Organisation

Mehr Flexibilität: Der Betrieb ist eigenständig und kann rascher entscheiden. Auch die Zusammenarbeit mit Partnern im Gesundheitswesen wird leichter.

Attraktivere Arbeitsbedingungen: Die Arbeitsbedingungen können besser an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst werden.

Kompetente Führung: Ein Verwaltungsrat mit Fachpersonen aus Pflege, Finanzen und Immobilien übernimmt die strategische Leitung.

Zeitgemässe Infrastruktur: Die Erneuerung der baulichen Infrastruktur kann rascher umgesetzt werden. Zudem würden die städtischen Finanzen entlastet, da die neue Organisation die Bauvorhaben eigenständig finanzieren würden.

Für die Bewohnenden ist Kontinuität garantiert. Alle bestehenden Verträge werden übernommen, die Pflege bleibt verlässlich, bezahlbar und nah.

Nächste Schritte

Die Erarbeitung der Grundlagen läuft. Der Fahrplan sieht wie folgt aus:

2026: Durchführung einer Spezialkommission des Gemeinderats, anschliessend öffentliche Vernehmlassung.

2027: Beratung im Gemeinderat und Volksabstimmung.

1.1.2028: Gründung der neuen Organisation (bei Zustimmung).