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Krankenkasse & AHV

Adresse

Krankenkasse und AHV
Rathausplatz 1
Postfach

TG8501 Frauenfeld
Google Maps

Telefon 052 724 55 17

Krankenkassenkontrollstelle: E-Mail
AHV-Zweigstelle: E-Mail

Anlaufstelle Krankenkasse & AHV: Webseite

Öffnungszeiten Schalter

Wochentag Vormittag  
Montag – Freitag 8:30 – 11:30  
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.
 

Öffnungszeiten Telefon

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag – Donnerstag 8:30 – 11:30 13:30 – 17:00
Freitag 8:30 – 11:30 13:30 – 16:00

Kontaktpersonen Krankenkasse & AHV

  • Sonja Dietrich

    Abteilungsleiterin Krankenkasse und AHV

  • Michèle Forster

    Stv. Abteilungsleiterin Krankenkasse und AHV

  • Anita Bianchi

    Sachbearbeiterin

  • Katja Feusi

    Sachbearbeiterin

  • Manuela Frischknecht

    Sachbearbeiterin

  • Melanie Graf

    Sachbearbeiterin

Krankenkassenkontrollstelle

Obligatorische Versicherungspflicht

Wir kontrollieren die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht nach schweizerischem Recht. Zudem überprüfen wir die Gesuche um Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht. Personen ohne Befreiung und ohne obligatorische Krankenversicherung weisen wir einer Krankenkasse zu.

Prämienverbilligung

Die Ermittlung für eine individuelle Prämienverbilligung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, dem Gesundheitsamt und dem Sozialversicherungszentrum des Kantons Thurgau. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Frauenfeld, die kein Antragsformular erhalten haben, melden sich schriftlich oder telefonisch bei unserer Abteilung. Sie nimmt Nachmeldungen für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen vor.

Weitere Informationen:

Case Management

Wir führen das Case Management bei Personen mit Ausständen bei den Krankenkassenprämien und den Kostenbeteiligungen durch.

    AHV-Zweigstelle

    Die AHV-Zweigstelle ist das Bindeglied zum Sozialversicherungszentrum (SVZ) des Kantons Thurgau.

    Wir geben gerne per Mail, telefonisch oder am Schalter Auskunft über Fragen rund um die Produkte vom SVZ und führen die entsprechenden Anmeldeverfahren durch für:

    • AHV-Renten
    • Kontoauszug und AHV-Beitragskonto
    • Nichterwerbstätige (Erwerbslose, vorzeitig Pensionierte, etc.)
    • Selbständigerwerbende
    • Hinterlassenenrente
    • Ergänzungsleistungen, Krankheitskosten von Personen mit EL
    • Hilflosenentschädigung
    • Mutterschaftsversicherung
    • Kinderzulagen

    Erklärungen und Merkblätter zu den oben genannten Sachgebieten finden Sie zudem unter Sozialversicherungszentrum_Thurgau .