Navigieren in Frauenfeld

Krankenkasse & AHV

Adresse

Krankenkasse und AHV
Rathausplatz 1
Postfach

TG8501 Frauenfeld
Google Maps

Telefon 052 724 55 17

Krankenkassenkontrollstelle: E-Mail
AHV-Zweigstelle: E-Mail

Anlaufstelle Krankenkasse & AHV: Webseite

 

Öffnungszeiten

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag 8:30 – 11:30 geschlossen
Dienstag 8:30 – 11:30 13:30 – 17:00
Mittwoch 8:30 – 11:30 13:30 – 17:00
Donnerstag 8:30 – 11:30 13:30 – 17:00
Freitag 8:30 – 11:30 geschlossen
Termine sind nach telefonischer Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.
 

Kontaktpersonen Krankenkasse & AHV

  • Sonja Dietrich

    Funktion
    • Abteilungsleiterin Krankenkasse und AHV
    Porträt Sonja Dietrich
  • Michèle Forster

    Funktion
    • Stv. Abteilungsleiterin Krankenkasse und AHV
  • Katja Feusi

    Funktion
    • Sachbearbeiterin
  • Sarah Kuhn

    Funktion
    • Sachbearbeiterin
  • Anita Bianchi

    Funktion
    • Sachbearbeiterin

Krankenkassenkontrollstelle

Obligatorische Versicherungspflicht

Wir kontrollieren die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht nach schweizerischem Recht. Zudem überprüfen wir die Gesuche um Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht. Personen ohne Befreiung und ohne obligatorische Krankenversicherung weisen wir einer Krankenkasse zu.

Prämienverbilligung

Die Ermittlung für eine individuelle Prämienverbilligung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, dem Gesundheitsamt und dem Sozialversicherungszentrum des Kantons Thurgau. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Frauenfeld, die kein Antragsformular erhalten haben, melden sich schriftlich oder telefonisch bei unserer Abteilung. Sie nimmt Nachmeldungen für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen vor.

Weitere Informationen:

Case Management

Wir führen das Case Management bei Personen mit Ausständen bei den Krankenkassenprämien und den Kostenbeteiligungen durch.

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist das Bindeglied zum Sozialversicherungszentrum (SVZ) des Kantons Thurgau.

Wir geben gerne per Mail, telefonisch oder am Schalter Auskunft über Fragen rund um die Produkte vom SVZ und führen die entsprechenden Anmeldeverfahren durch für:

  • AHV-Renten
  • Kontoauszug und AHV-Beitragskonto
  • Nichterwerbstätige (Erwerbslose, vorzeitig Pensionierte, etc.)
  • Selbständigerwerbende
  • Hinterlassenenrente
  • Ergänzungsleistungen, Krankheitskosten von Personen mit EL
  • Hilflosenentschädigung
  • Mutterschaftsversicherung
  • Kinderzulagen

Erklärungen und Merkblätter zu den oben genannten Sachgebieten finden Sie zudem unter Sozialversicherungszentrum_Thurgau .