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Grundlagen der Kulturförderung

Während der Begriff «Kultur» ein weites Spektrum umfasst, von Religion, Politik, Wissenschaft, Bildung bis zu Handwerk und Kunst, befasst sich die «Kulturförderung» nur mit der Förderung und Vermittlung der verschiedenen Kunstsparten – Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Film, Volkskultur und Tanz (Tanztheater, Ausdruckstanz, experimenteller Tanz; nicht aber Gesellschaftstanz und Tanzsport).

Die Kulturförderung erfolgt in der Schweiz subsidiär durch den Bund, die Kantone und die Gemeinden auf Basis folgender gesetzlicher Grundlagen:

Bund

In der Schweiz bildet der Art. 69 der Bundesverfassung die Basis aller Kulturarbeit.

Kanton Thurgau

Die gesetzlichen Grundlagen des Kantons Thurgau finden sich im § 6 Ziff. 9 und § 75 der  Kantonsverfassung, im Gesetz über die Kulturförderung und Kulturpflege und der dazugehörenden Verordnung.

Kanton und Gemeinden fördern das kulturelle Schaffen, das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und pflegen das kulturelle Erbe. Sie sorgen für Rahmenbedingungen, welche die kulturelle Betätigung und den Zugang zu kulturellen Werten ermöglichen. Kanton und Gemeinden achten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Freiheit des kulturellen Schaffens und Wirkens. Der Kanton unterstützt die Kulturvermittlung. Er unterstützt die Bestrebungen von Gemeinden oder Privaten und ergänzt diese durch eigene Vorhaben. Der Kanton arbeitet mit den Gemeinden sowie weiteren Kulturträgern zusammen.

Das Kulturamt des Kantons Thurgau hat zudem ein ausführliches Kulturkonzept 2023-2026 herausgegeben.

Merkblatt Steuerbefreiung [pdf, 53 KB]

Stadt Frauenfeld

In seinen Legislaturschwerpunkten 2019-2023 [pdf, 893 KB] hat der Stadtrat im Bereich Kultur folgenden Schwerpunkt gesetzt:

«Zu einer innovativen Stadt gehören vielfältige Ausgehmöglichkeiten und ein lebendiges Kulturangebot, damit sich die Menschen wohl fühlen. Das Frauenfelder Kulturleben besticht durch Atmosphäre, Überschaubarkeit sowie durch Anlässe mit grosser Breitenwirkung. Der Stadtrat fördert und unterstützt Kulturschaffende und Kulturveranstalter.»

Detailliert wird die Kulturförderung der Stadt Frauenfeld im Reglement über die Kulturförderung und den Kulturfonds [pdf, 440 KB] sowie im Kulturkonzept [pdf, 306 KB] beschrieben.