Öffentliche Parkierungen
Parkbewilligungen für Anwohnende und Gewerbetreibende
Wie erwerbe ich eine Parkbewilligung für Anwohnende?
Anwohnende und Firmen in den Zonen (gemäss Plan) Ergaten, Kurzdorf, Mühletobel und Eisenwerk haben folgende Möglichkeiten für den Bezug einer Parkbewilligung:
Die Person muss innerhalb der Zone wohnhaft sein und das Fahrzeug muss auf die Person oder Firma innerhalb der Zone eingelöst sein. Einzige Ausnahme: Die Person ist innerhalb der Zone wohnhaft und das Fahrzeug ist auf den Arbeitgeber der Person eingelöst. Wenn das Fahrzeug auf eine Firma eingelöst ist, muss eine schriftliche Bestätigung des Inhabers vorhanden sein.
Bezug über das Internet
Über das Formular "Gesuch Anwohnerparkbewilligung" kann eine Anwohnerbewilligung beantragt werden. Der Antrag wird innert zwei Arbeitstagen geprüft, ob die Kriterien für den Bezug erfüllt sind. Die Abteilung für Sicherheit informiert den Antragsteller, dass das Kontrollschild bei der Firma Parkingpay freigeschaltet ist.
Weiteres Vorgehen nach Freischaltung:
- Antragstellende registrieren sich auf parkingpay.ch
- Konto laden – Betrag einzahlen (oder per Lastschriftverfahren LSV)
- Standort Frauenfeld wählen: Zone 301 Ergaten / 201 Kurzdorf / 401 Mühletobel / 402 Eisenwerk
- Bewilligungsart wählen: Jahresbewilligung Ergaten / Kurzdorf / Mühletobel / Eisenwerk
- Parkbewilligung erwerben
Nach Ablauf eines Jahres muss eine neue Freigabe beantragt werden. Es erfolgt keine automatische Benachrichtigung.
Persönlichen Ausweis und Fahrzeugausweis mitbringen.
Barzahlung Fr. 30.00