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Gesuch Anwohnerparkbewilligung

Anwohnerinnen und Anwohner, Firmen und Geschäftsbetriebe können eine Anwohnerparkbewilligung zum Preis von Fr. 30.00 pro Jahr erwerben, welche dazu berechtigt, das Fahrzeug in der angegebenen Zone unbefristet abzustellen. Eine allfällige Nachtparkgebühr wird unabhängig von dieser Bewilligung erhoben.

Antragsteller/in

Zone

Bitte geben Sie an, für welche Zone Sie eine Anwohnerparkbewilligung benötigen:

Bedingungen:
Berechtigt für den Bezug einer Anwohnerparkbewilligung sind folgende Personen, Firmen oder Geschäftsbetriebe:

  • Anwohner (pro Person max. eine Anwohnerparkkarte). Das Fahrzeug muss auf den Namen des Anwohnenden oder auf den Arbeitgebenden zugelassen sein.
  • Firmen oder Geschäftsbetriebe: Das Fahrzeug muss auf die Firma mit Sitz in der Zone Ergaten zugelassen sein.


Ablauf
Mit dem Absenden des Antrags bestätigen Sie die wahrheitsgetreuen Angaben. Nach der Prüfung der Angaben durch die Stadtverwaltung Frauenfeld wird das Kontrollschild auf der "Whiteliste" der Firma Parkingpay freigeschaltet. Sobald die Freischaltung erfolgt ist, können Sie sich unter www.parkingpay.ch registrieren lassen, ein Konto eröffnen und die gültige Anwohnerparkbewilligung bestellen.

 

Kontakt

Stadtkanzlei / Abteilung Sicherheit
Marktstrasse 4
8501 Frauenfeld
052 724 52 73

sicherheit@stadtfrauenfeld.ch