Krankenkasse & AHV
Adresse
Krankenkasse und AHV
Rathausplatz 1
Postfach
TG8501 Frauenfeld
Google Maps
Kontaktpersonen Krankenkasse und AHV
Krankenkassenkontrollstelle
Abklärung der Versicherungspflicht
Wir kontrollieren die Einhaltung des Krankenversicherungspflicht nach schweizerischem Recht. Zudem überprüfen wir die Gesuche um Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht. Personen ohne Befreiung und ohne obligatorische Krankenversicherung weisen wir einer Krankenkasse zu.
Prüfen von Gesuchen der Individuellen Prämienverbilligung für die Krankenkasse
Die Ermittlung für eine individuelle Prämienverbilligung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, dem Gesundheitsamt und dem Sozialversicherungszentrum des Kantons Thurgau. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Frauenfeld, die kein Antragsformular erhalten haben, melden sich schriftlich oder telefonisch bei unserer Abteilung. Sie nimmt Nachmeldungen für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen vor.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
- Leitfaden IPV ab 2018
- Leitfaden IPV ab 2017
- Leitfaden IPV ab 2016
- Information zur Prämienverbilligung des Kantons Thurgau
Case Management
Wir führen das Case Management bei Personen mit Ausständen bei den Krankenkassenprämien und den Kostenbeteiligungen durch.
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist das Bindeglied zum Sozialversicherungszentrum (SVZ) des Kantons Thurgau.
Wir geben telefonisch oder am Schalter Auskunft über Fragen rund um die Produkte vom SVZ und führen die entsprechenden Anmeldeverfahren durch für:
- AHV-Renten
- Kontoauszug und AHV-Beitragskonto
- Nichterwerbstätige (Erwerbslose, vorzeitig Pensionierte, etc.)
- Selbständigerwerbende
- Hinterlassenenrente
- Ergänzungsleistungen, Krankheitskosten von Personen mit EL
- Hilflosenentschädigung
- Mutterschaftsversicherung
- Kinderzulagen
Erklärungen und Merkblätter zu den oben genannten Sachgebieten finden Sie zudem im Internet unter Sozialversicherungszentrum_Thurgau .