Ambulante Pflegefinanzierung (Restkosten)
Allgemeines und Voraussetzungen: Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 haben auch Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Tarife für Frauenfeld: Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Tarife und Bedingungen der Stadt Frauenfeld für Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt.
01_Merkblatt inkl. Tarife 2024_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld
02_Formular 1.Quartal 2024_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld
03_Formular 2.Quartal 2024_ ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld
04_Formular 3.Quartal 2024_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld
05_Formular 4.Quartal 2024_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld
06_Formular Ausserkantonale Leistungserbringer 2024_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld