Navigieren in Frauenfeld

Nutzung des öffentlichen Grundes

Gesuche für die Nutzung des öffentlichen Grundes sind mittels dieses Formulars einzugeben:

Bewilligungsformular zur Nutzung des öffentlichen Grundes

Die Betriebsdauer und die Betriebszeiten werden durch die Nutzungsbewilligung fest­gelegt. Ebenso werden die Gebühren für den gesteigerten Gemeingebrauch von Strassen und Wegen sowie für Märkte, Standaktionen und Anlässe erhoben.

Für den gesteigerten Gemeingebrauch von Strassen und Wegen[1] sowie für gastgewerb­liche Nutzungen im öffentlichen Raum[2] sind Bewilligungen der Abteilung Sicherheit erforderlich. Diese Nutzungsbewilligung wird nur ausgestellt, wenn eine Baubewilligung des Amtes für Hochbau und Stadtplanung vorliegt[3] oder diese nicht erforderlich[4] ist.

Es wird empfohlen, die Einrichtung der Betriebe hinsichtlich Gestaltung mit dem Amt für Hochbau und Stadtplanung abzusprechen.

Weiterführung der Versuchsphase öffentlicher Grund

Als Antwort auf die Umsetzung des Leitfadens und der Gebührenregelung zur Nutzung des öffentlichen Grundes und als Unterstützungsmassnahme seitens Stadt aus der Corona Pandemie stellt der Stadtrat den öffentlichen Grund im unten grün bezeichneten Perimeter vereinfacht und unbürokratisch im Sinne einer Testnutzung als temporäres Regime zur Verfügung. Die Dauer der Weiterführung der Versuchsphase umfasst die Periode vom 18. Mai 2022 bis 30. April 2024. Dazu sind neben den bereits bewilligten, folgende Orte freigegeben:

neue Standorte
im Leitfaden festgelegte Standorte

Wichtige Dokumente

Leitfaden für die Nutzung des öffentlichen Grundes

Reduktion / Erlass von Gebühren zur Nutzung des öffentlichen Grundes

Verordnung über die Gebühren und Mietzinsen für die Benützung gemeindeeigener Grundstücke (SR 631.1.11)

Kontaktstellen

Kontaktstelle für gastgewerbliche Bewilligungen sowie  Nutzungsbewilligungen im Allgemeinen

Abteilung Sicherheit, Marktstrasse 4, 8500 Frauenfeld
Seite Gastgewerbe
sicherheitNULL@stadtfrauenfeld.ch

Kontaktstelle für Sportveranstaltungen

Amt für Freizeitanlagen und Sport, Rathausplatz 1, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Freizeitanlagen und Sport
afsNULL@stadtfrauenfeld.ch

Kontaktstelle für kulturelle Veranstaltungen

Amt für Kultur, Rathausplatz 4, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Kultur
kulturNULL@stadtfrauenfeld.ch

Kontaktstelle für Nutzung des öffentlichen Grunds für Baustellen-Installationen

Werkhof, Gaswerkstrasse 16, 8500 Frauenfeld
Seite Werkhof
werkhofNULL@stadtfrauenfeld.ch

Auskunfststellen

Auskunftsstelle für Baubewilligungen und Gestaltung

Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld
Seite Baubewilligungen
ahsNULL@stadtfrauenfeld.ch

Auskunftsstelle für verkehrstechnische Fragen und Unterhalt

Amt für Tiefbau und Verkehr, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Tiefbau und Verkehr
atvNULL@stadtfrauenfeld.ch

 

 


[1]    Der gesteigerte Gemeingebrauch von Strassen und Wegen ist in § 34 StrWG geregelt. Bewilligung sind unter anderem nötig für Umzüge, Veranstaltungen oder andere Anlässe sowie Strassencafés und das Aufstellen von Ständen.

[2]    Nach § 10 Abs. 1 GastG sind das Führen von Kioskwirtschaften oder Imbissständen sowie von Gelegen­heitswirtschaften bewilligungspflichtig.

[3]    Siehe § 98 PBG.

[4]    Siehe § 99 Abs. 1 Ziff. 11 PBG.

open positions