Abstimmungszeiten / Urnenstandorte
Abstimmungszeiten
Freitag (vor dem Abstimmungssonntag)
13.45–18.00 Uhr im Rathaus
Samstag (vor dem Abstimmungssonntag)
08.00–12.00 Uhr / 16.00–19.00 Uhr im Rathaus
Sonntag (am Abstimmungssonntag)
09.30–11.30 Uhr im Rathaus
10.00–11.30 Uhr in den Schulhäusern Kurzdorf, Ergaten, Langdorf und Huben
Vorzeitige Stimmabgabe
Montag bis Freitagmittag (vor dem Abstimmungssonntag)
während den Bürozeiten im Rathaus am Informationsschalter
Der Stimmrechtsausweis und das verschlossene Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln sind persönlich abzugeben; vorbehalten bleibt die Stellvertretung unter Ehegatten.
Briefliche Stimmabgabe
- Der Stimmrechtsausweis ist auf der Vorderseite zu unterschreiben. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel sind in das beiliegende Stimmzettelkuvert zu legen und zu verschliessen.
- Das verschlossene Stimmzettelkuvert und der unterschriebene Stimmrechtsausweis sind in den erhaltenen Briefumschlag zu legen.
Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen eingetroffen sein. - Der Briefumschlag kann:
der Post übergeben werden;
in den bezeichneten Briefkasten beim Rathauseingang eingeworfen werden;
am Informationsschalter im Rathaus abgegeben werden
- Und so stimmen Sie brieflich korrekt ab:
-
Nehmen Sie das Zustellkuvert aus dem Briefkasten. -
Öffnen Sie das Zustellkuvert durch das Wegreissen der perforierten Lasche. -
Entnehmen Sie dem Zustellkuvert die Unterlagen. -
Studieren Sie sorgfältig die Abstimmungsunterlagen. -
Füllen Sie die Stimmzettel auf jeden Fall von Hand aus. -
Stecken Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert. -
Lösen Sie den Haftstreifen und verschliessen Sie das Stimmzettelkuvert. -
So schaut das richtig zugeklebte, verschlossene Stimmzettelkuvert aus. -
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis eigenhändig im markierten Feld. -
Stecken Sie den Stimmrechtsausweis so in das Zustellkuvert, dass die Adresse der Stadtkanzlei im Adressfenster sichtbar wird. -
Stecken Sie das Stimmzettelkuvert ebenfalls in das Zustellkuvert. -
Lösen Sie den Haftstreifen und verschliessen Sie das Zustellkuvert. -
So schaut das verschlossene und zum Versandbereite Zustellkuvert aus. -
Bringen Sie das Zustellkuvert zur Post oder werfen Sie es in den dafür bestimmten Briefkasten in der Rathaus-Arkade.
Stellvertretung
Bei der Stimmabgabe an der Urne sowie bei der vorzeitigen Stimmabgabe können Ehepartner und Partner aus eingetragenen Partnerschaften neben dem eigenen Stimmaterial gleichzeitig dasjenige des Partners abgeben, sofern sie im gleichen Haushalt leben.
Auskünfte
Auskünfte erteilt die Stadtkanzlei, Tel. 052 724 52 17