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Abstimmungszeiten / Urnenstandorte

Abstimmungszeiten

Freitag (vor dem Abstimmungssonntag)
13.45–18.00 Uhr im Rathaus

Samstag (vor dem Abstimmungssonntag)
08.00–12.00 Uhr / 16.00–19.00 Uhr im Rathaus

Sonntag (am Abstimmungssonntag)
09.30–11.30 Uhr im Rathaus
10.00–11.30 Uhr in den Schulhäusern Kurzdorf, Ergaten, Langdorf und Huben

Vorzeitige Stimmabgabe

Montag bis Freitagmittag (vor dem Abstimmungssonntag)
während den Bürozeiten im Rathaus am Informationsschalter

Der Stimmrechtsausweis und das verschlossene Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln sind persönlich abzugeben; vorbehalten bleibt die Stellvertretung unter Ehegatten.

Briefliche Stimmabgabe

  • Der Stimmrechtsausweis ist auf der Vorderseite zu unterschreiben. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  • Die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel sind in das beiliegende Stimmzettelkuvert zu legen und zu verschliessen.
  • Das verschlossene Stimmzettelkuvert und der unterschriebene Stimmrechtsausweis sind in den erhaltenen Briefumschlag zu legen.
    Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen eingetroffen sein.
  • Der Briefumschlag kann:
    der Post übergeben werden;
    in den bezeichneten Briefkasten beim Rathauseingang eingeworfen werden;
    am Informationsschalter im Rathaus abgegeben werden

 

  • Und so stimmen Sie brieflich korrekt ab:

Stellvertretung

Bei der Stimmabgabe an der Urne sowie bei der vorzeitigen Stimmabgabe können Ehepartner und Partner aus eingetragenen Partnerschaften neben dem eigenen Stimmaterial gleichzeitig dasjenige des Partners abgeben, sofern sie im gleichen Haushalt leben.

Auskünfte

Auskünfte erteilt die Stadtkanzlei, Tel. 052 724 52 17

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