Öffentliche Mitwirkung Totalrevision Parkierungsreglement
Das «Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen, Plätzen und in Parkierungsanlagen» der Stadt Frauenfeld regelt das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund und allgemein zugänglichen Parkflächen. Es wurde im Jahr 1991 erlassen und 1999 letztmals revidiert. Das Reglement wurde nun in einer Totalrevision an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst. Die Bevölkerung kann sich bis am 28. April 2026 in einer öffentlichen Mitwirkung zu den Anpassungen äussern.
Das heute gültige Parkierungsreglement ist mehr als 35 Jahre alt und wurde vor 27 Jahren das letzte Mal revidiert. In der Zwischenzeit haben sich diverse gesetzliche Grundlagen geändert, unter anderem das eidgenössische Raumplanungsgesetz in den Jahren 2013 und 2026 sowie das kantonale Gesetz über Strassen und Wege, unter anderem 2007, 2011, 2017 und 2023. Das Parkierungsreglement muss darum überarbeitet werden.
Bereits im 2011 hat sich die Stadt Frauenfeld diese Aufgabe als Massnahme im kommunalen Richtplan Verkehr gestellt. Konkretisiert wurden die Grundlagen und Anforderungen dann im Mobilitätskonzept «Mobilität 2030» von 2016. Dieses legte Strategie, Priorisierung und Umsetzung von Mobilitätsmassnahmen mit einem Zeithorizont 2030 fest. «Mobilität 2030» wurde schliesslich durch das Gesamtbild der Agglomeration Frauenfeld vom 14. Dezember 2021 abgelöst und durch die am 28. Mai 2024 durch den Stadtrat genehmigten Konzepte für Siedlungs- und Freiraum sowie Gesamtverkehr ergänzt.
Ziele der Totalrevision
Der Stadtrat verfolgte mit der Totalrevision des Parkierungsreglement neben der Anpassung an die übergeordneten gesetzlichen Grundlagen folgende Ziele:
- Anpassung an die aktuellen Anforderungen u.a. bezüglich Behindertenparkplätze und Motorradparkplätze.
- Anpassung an die heutige Praxis für nächtliches Parkieren und Anwohnendenparkierung.
- Vorgaben für Sondernutzungen wie Taxistandplätze, Carsharing, Handwerkerbewilligung oder Ladestationen.
- Ausrichtung der Bewirtschaftung an die Ziele von Richtplan, «Mobilität 2030» und Gesamtbild.
- Öffnung des Verwendungszwecks der Spezialfinanzierung Parkierung und Abstimmung mit dem Abstellplatzreglement, das die Spezialfinanzierung ebenfalls speist.
- Redaktionelle Überarbeitung gemäss den heutigen Rahmenbedingungen.
Öffentliche Mitwirkung
Zur Totalrevision des Parkierungsreglements kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Mitwirkung findet das erste Mal mit der Plattform E-Mitwirkung statt, die seit 2021 auch durch den Kanton Thurgau eingesetzt wird. Die Unterlagen können vom 27. Februar bis 28. April 2026 unter www.mitwirken.frauenfeld.ch eingesehen werden. Auch Mitwirkungseingaben können direkt über E-Mitwirkung erfasst und verschickt werden.
E-Mitwirkung mit vielen Vorteilen
Die Stadt Frauenfeld setzt für öffentliche Mitwirkungen und Vernehmlassungen neu auf das Tool E-Mitwirkung. Dieses wird in der Schweiz von über 140 Gemeinden, Kantonen und Organisationen genutzt, um Mitwirkungsprozesse zu vereinfachen. Mitwirkende können sich in E-Mitwirkung Informieren und ihre Stellungnahmen direkt erfassen. Eine Teamfunktion ermöglicht die Zusammenarbeit von mehreren Personen beim Verfassen von Stellungnahmen. Die Teilnahme an Mitwirkungsverfahren wird so für alle Beteiligten einfacher und attraktiver.