Öffentliche Mitwirkung Zonenplanänderung Oberkirch
Auf den seit November 2025 ungenutzten Flächen des Friedhofs Oberkirch soll eine Umzonung stattfinden und eine neue Wohnzone entstehen. Dafür wurde eine Potenzialstudie durchgeführt. Die Bevölkerung kann sich im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur Planung äussern. Die Unterlagen sind ab 17. Juni 2026 einsehbar.
Die Stadt Frauenfeld stellte Ende Oktober 2025 den Betrieb der Pflanzenproduktion auf dem Areal des Friedhofs Oberkirch aus wirtschaftlichen und energiepolitischen Gründen ein. Aufgrund fehlender öffentlicher Folgenutzungen für diese Flächen stellte sich die Frage, ob und wie auf dem Areal der heutigen Gewächshäuser und im Kontext der historischen Friedhofanlage in Zukunft eine Wohnnutzung möglich wäre.
Die Ausgangslage ist aufgrund der betrieblichen und topografischen Rahmenbedingungen vielschichtig und herausfordernd. Für das Areal gibt es zahlreiche Schutzeinträge: Inventar Schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS), Inventar Schützenswerter Verkehrswege der Schweiz (IVS), mehrere nationale Denkmalschutzobjekte sowie schützenswerte Naturobjekte. Aus diesem Grund wurde eine städtebauliche Potenzialstudie als Basis für die weitere Planung durchgeführt.
Die Potenzialstudie verglich fünf verschiedene Bebauungsvarianten mit zwei oder dreigeschossigen Bauten. Diese sind in der Studie detailliert beschrieben. Als Basis für die Zonenplanänderung wurden folgende Erkenntnisse gewonnen:
- Eine bauliche Dichte gemäss Zone Wohnzone W2a, entsprechend der direkten Umgebung des Planungsgebiets, wird als verträglich erachtet.
- Zweigeschossige Bauten gliedern sich einfacher in die Umgebung und die Topografie ein als dreigeschossige Bauten.
- Eine Bebauung des heutigen Parkplatzes wird als möglich und wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Die bestehende Parkierung könnte relativ einfach in die neue Bebauung integriert werden, wenn der Terrainverlauf vorteilhaft ausgenutzt wird. In der Umgebungsgestaltung muss auf eine angemessene Abgrenzung zum Friedhof geachtet werden.
- Bei Bebauung des vollständigen Perimeters wären etwa 25 Wohnungen möglich.
Änderung am Zonenplan
Im rechtskräftigem Zonenplan liegt das engere Planungsgebiet mit den Parzellen 20341 und 61081 vollständig in der Zone für Sport-, Freizeit- und Grünanlagen. Die umliegenden Parzellen liegen teilweise in der Wohnzone W2a und teilweise in der Freihaltezone. Im Norden und im Osten des Planungsgebiets liegen zwei kleinere Waldstücke. Die Zonenplanänderung sieht eine Zuweisung zur Zone Wohnzone W2a vor, analog zur Umgebung. Auch der Bereich der heutigen Parkierung wird dieser Zone zugewiesen, um die Möglichkeit zur Überbauung dieser Fläche zu schaffen.
Öffentliche Mitwirkung
Zur Zonenplanänderung kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen liegen vom 17. Juni bis 14. August 2026 beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Bankplatz 3, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss eingesehen werden. Die Unterlagen werden zudem auf der Plattform «E-Mitwirkung» unter www.mitwirken.frauenfeld.ch aufgeschaltet. Anträge zur Zonenplanänderung sind bis am 14. August 2026 begründet über «E-Mitwirkung» oder brieflich an das Amt für Hochbau und Stadtplanung einzureichen.