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Meldung eines Mieterwechsels für Liegenschaftsbesitzer, Verwaltungen oder Logisgeber

§8 Gesetz über das Einwohnerregister vom 25. Februar 2009

  1. Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:
    1. Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden;
    2. Auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt
  2. Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter. 

Formular Meldung Mieterwechsel.pdf [pdf, 60 KB]

Preis: gratis

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