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Bewilligungsgesuch kurzfristige Strassensperrung

Das Gesuch ist spätestens 10 Arbeitstage vor der Sperrung einzureichen.

Gesuchsteller/in

Rechnungsadresse entspricht Gesuchsteller/in?

Standort

Sperrung für Fussgänger/Gehweg

Sperrung für Radfahrer/Radstreifen

Die Aufwendungen für die Umleitungs- und Absperrsignalisationen werden dem Gesuchsteller in Rechnung gestellt.

Allgemeine Auflagen: 

  • Die betroffenen Anwohner müssen durch den Gesuchsteller über die Sperrung informiert werden.
  • Die Signalisation muss zwingend durch den Werkhof ausgeführt werden.
Durch den Werkhof auszufüllen

Kontakt

Amt für Tiefbau und Verkehr
Abteilung Werkhof und Stadtgrün
Gaswerkstrasse 16
8500 Frauenfeld
052 724 53 03

werkhof@stadtfrauenfeld.ch