Erleichterte Einbürgerung ausländische Ehepartner
Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern. Die Gesuchsunterlagen können beim Sekretariat der Einbürgerungskommission der Stadt Frauenfeld oder beim Staatssekretariat für Migration SEM bezogen werden. Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg an das Staatssekretariat für Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu senden. Zuständig für das weitere Verfahren ist das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau.
Voraussetzungen Wohnsitz
- 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (davon 1 Jahr vor Einreichung des Gesuchs)
Mit «Wohnsitz» ist der melderechtliche Hauptwohnsitz und damit der tatsächliche physische dauernde Aufenthalt gemeint und nicht der zivilrechtliche Wohnsitz, der auch fiktiv sein kann.
Voraussetzungen Integration und Eheliche Gemeinschaft
- 3 Jahre eheliche Gemeinschaft (im Ausland 6 Jahre)
- Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung
- Sprachkompetenz mündlich B1und schriftlich A2
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung
Kosten
Die Kosten betragen 900 Franken (500 Franken Bund und 400 Franken Kanton). Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten. Unabhängig vom Verfahrensausgang erfolgt keine Rückerstattung.