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Erleichterte Einbürgerung dritte Ausländergeneration

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind, können sich erleichtert einbürgern lassen. Das Gesuch ist vor dem 25. Geburtstag beim Staatssekretariat für Migration SEM einzureichen.

Voraussetzungen

  • Mindestens ein Grosselternteil wurde in der Schweiz geboren oder es wird glaubhaft gemacht, ein Aufenthaltsrecht (Ausländerbewilligung) erworben zu haben.
  • Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung C erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schule in der Schweiz besucht.
  • Der Bewerber oder die Bewerberin muss in der Schweiz geboren worden sein, mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben und die Niederlassungsbewilligung C besitzen.
  • Der Bewerber oder die Bewerberin muss erfolgreich integriert sein, d.h. eine Landessprache sprechen, die Gesetze einhalten, die Werte der Bundesverfassung respektieren und die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhalten, am Wirtschaftsleben teilnehmen, sich weiterbilden und arbeiten.

Kosten

Es wird eine Gebühr von 500 Franken für volljährige und 250 Franken für minderjährige Personen erhoben.